Wegen Auftritten des Sohnes Kinderarbeit? Angelo Kelly wehrt sich gegen Vorwürfe

dpa/jka

4.2.2021 - 16:06

Hat Angelo Kelly gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstossen? Das wird nun vor Gericht entschieden.
Hat Angelo Kelly gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstossen? Das wird nun vor Gericht entschieden.
Bild: dpa

Angelo Kelly war selbst ein Kinderstar, als er seiner Kelly Family in den 1990er-Jahren zu riesigen Chart-Erfolgen verhalf. Jetzt hat er wegen seines kleinen Sohnes Ärger mit der Justiz – wegen angeblicher Kinderarbeit. 

Ex-Kinderstar Angelo Kelly hat Ärger mit der deutschen Justiz. Es geht um den Vorwurf der Kinderarbeit: Weil sein kleiner Sohn William abends mit ihm auf der Bühne stand, muss der 39 Jahre alte Sänger sich vor Gericht verantworten.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken hat ein Bussgeld von 5000 Euro gegen den einst jüngsten Spross der Kelly Family verhängt. Weil dieser Einspruch gegen den Bescheid einlegte, kam es zur Verhandlung vor Gericht. 

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Auftritt von Angelo Kelly & Family im Rahmen der «Irish Summer-Tour 2019» am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern im deutschen Unterfranken. Sohn William war damals vier Jahre alt und soll von 20 Uhr bis 20:20 Uhr auf der Bühne gestanden haben – was aus Sicht der Behörden einen Verstoss gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz bedeutet.

Kelly war schon öfter im Visier der Behörden

Laut Medienberichten soll es kein Einzelfall gewesen und Angelo Kelly wegen der Auftritte seines kleinen Sohnes schon öfter ins Visier der Behörden geraten sein. Daher auch die mit 5000 Euro sehr hoch angesetzte Summe. Ein Sprecher des Amtsgerichts Hassfurt bestätigte, dass es auch andernorts Verfahren gab, nannte aber keine Details.

«Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde», sagte Angelo Kelly der «Bild»-Zeitung. Seine Familie habe in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte der Kinder zusammengearbeitet, betonte er weiter.

Kellys Anwalt Julian Ackermann sagte der «Bild»: «Es geht um kurze Bühnenbesuche von William während der Konzerte seines Vaters im Beisein seiner Mutter und seiner Geschwister. William konnte stets selbst entscheiden, ob er auf die Bühne möchte und ob er mitsingen oder auf seiner Kindergitarre mitklimpern möchte.»

Urteil soll in wenigen Tagen folgen

Die rechtliche Grundlage für den Streit ist das deutsche Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bestimmt, «dass die Beschäftigung von Kindern (also Personen unter 15 Jahren) verboten ist (...) und dass behördliche Ausnahmen für Kinder bis sechs Jahren bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr möglich sind», wie das Amtsgericht Hassfurt mitteilte.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist diese Regelung auch durchaus sinnvoll: «Bildungs- und Freizeitinteressen des Kindes dürfen nicht eingeschränkt werden», sagt Geschäftsführer Holger Hofmann.

Im Streit um den Auftritt seines Sohnes musste Angelo Kelly vor Gericht selbst nicht erscheinen, wie ein Sprecher mitteilte. Ein Urteil erging am ersten Verhandlungstag nicht, weil sein Anwalt nach Gerichtsangaben einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellte, der dem Wunsch nach einer Verlegung des Termins zuvor nicht entsprochen hatte. Über den Befangenheitsantrag soll Anfang kommender Woche entschieden werden, ein Urteil ist dann für den 12. Februar geplant.

Grossfamilien-Vater und Kinderstar

Angelo Kelly war einst selbst ein Kinderstar und feierte in den 1990er-Jahren mit der Original-Kelly-Family riesige Erfolge. Mit blonden Engelslocken und glockenheller Stimme schmetterte er den grössten Erfolg der Band: «An Angel».

Inzwischen ist der einst jüngste Kelly-Spross selbst Grossfamilien-Vater und führt die musikalische Familientradition fort. Mit seiner Frau Kira, für die er mit 13 Jahren den Hit «I can't help myself» schrieb, und den fünf gemeinsamen Kindern hat er 2018 das erste gemeinsame Album aufgenommen, Vox begleitete das Leben der Familie in der Auswanderer-Sendung «Goodbye Deutschland».

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dpa/jka