Was bringt Menschen dazu, entsetzliche Verbrechen zu begehen? Barbara Lüthi leitet die Diskussion im «Club».
Hirnforscher, Psychiater, Philosophen und Juristen streiten sich über die Frage, welche Verantwortung letztlich ein jeder für sein eigenes Tun trägt. Kann, wer keine Moral kennt, böse handeln, oder ist gerade das Ausblenden der Moral eine böse Entscheidung, eine unterlassene moralische Anstrengung? Folgen Mörder und Vergewaltiger ihrem freien Willen, oder treibt etwas Krankhaftes in ihnen sie zur Tat? Wie erklärt man den Hang zum Bösen? Und gibt es böse Menschen, oder nur böse Taten?
Psychiater suchen Antworten in der frühen Kindheit, im problematischen Umfeld oder in traumatischen Erlebnissen. Neurologen versuchen das «Böse» durch Hirn-Scans zu lokalisieren, forschen nach Gesetzmässigkeiten in Verbrecherhirnen und orten genetische Defekte, die nicht durch den Willen beeinflussbar sein sollen.
Unterschied zwischen krank und böse
Doch wenn das Verbrechen ein biologisches Problem ist, bleibt für das Schuldprinzip im Strafrecht kein Raum. Dagegen wehren sich Verfassungsrechtler, Juristen und Richter mit aller Macht. Und auch Philosophen warnen: Wer das Verbrechen auf ein medizinisches Phänomen reduziere, verwische den Unterschied zwischen krank und böse.
Unter der Leitung von Barbara Lüthi diskutieren im «Club»:
Marianne Heer, Richterin und Professorin für Strafrecht an der Universität Luzern
Thomas Knecht, forensischer Psychiater im psychiatrischen Zentrum AR in Herisau
Hans Joachim Markowitsch, Hirnforscher und emeritierter Professor für physiologische Psychologie an der Uni Bielefeld
Bettina Stangneth, Philosophin und Historikerin
Nicole Dill, Gewaltopfer, Leiterin der Opferberatungsstelle Sprungtuch
Simon Volkart, verurteilter Mörder, der seine Strafe verbüsst hat
Ausserdem wird Thomas Müller, Kriminalpsychologe und Profiler, im Interview Rede und Antwort stehen.
Der «Club» zum Thema «Das Böse in uns» kommt am Dienstag, 20. März, um 22.25 Uhr auf SRF 1. Mit Swisscom TV Replay können Sie die Sendung bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung anschauen.
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