Eidg. AbstimmungFremde Richter, Detektive und Hornkühe
SDA
25.11.2018 - 12:17
Erste Trends bei den Eidg. Abstimmungen zeigen, dass die Selbstbestimmungs- und die Hornkuh-Initiative vom Schweizer Volk abgelehnt worden sind. Das Gesetz über die Sozialdetektive dürfte angenommen werden.
Das ergab die Trend-Rechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG, wie Radio SRF am Sonntagmittag bekanntgab. Von einem Nein-Trend spricht das Forschungsinstitut, wenn der erwartete Ja/Nein-Anteil über 55 Prozent liegt.
Die ersten Auszählungen der Stimmen in den Kantonen Zürich, Aargau und Graubünden bestätigen diese Trends.
Am meisten zu reden gab im Abstimmungskampf die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" (Selbstbestimmungsinitiative) der SVP. Diese verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen.
Die SVP wollte damit erreichen dass angenommene Volksinitiativen wortgetreu umgesetzt werden müssen, auch wenn sie völkerrechtliche Bestimmungen verletzen. Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative ab.
Kühe mit Hörnern
Beim zweiten Volksbegehren ging es um Kühe. Die Hornkuhinitiative verlangt, dass die Halterinnen und Halter von Kühen, Stieren und Ziegen und Ziegenböcken finanziell unterstützt werden, wenn die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen.
Den Initiantinnen und Initianten aus bäuerlich-ökologischen Kreisen ging es um die Würde der Tiere und um naturnahe Haltung. Der finanzielle Beitrag sollte den Zusatzaufwand teilweise abgelten, den Tiere mit Hörnern verursachen. Bundesrat und Parlament waren gegen die Initiative. Sie befürchteten, dass Kühe wegen der Hörner wieder vermehrt angebunden gehalten würden.
Überwachung von Versicherten
Die dritte Vorlage sollte die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten regeln: Der Bundesrat und das Parlament wollten es den Sozialversicherungen ermöglichen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive überwachen zu lassen.
Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden. Nun sollten sie wieder möglich werden.
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