Allgemeines Grossanlässe ab 1. Oktober teilweise möglich

SDA

12.8.2020 - 15:09

Bundesrat Alain Berset erklärt die neuen Richtlinien. (Archivbild)
Bundesrat Alain Berset erklärt die neuen Richtlinien. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Schweizer Sportklubs und Organisatoren von Grossanlässen können teilweise aufatmen. Der Bundesrat erlaubt ab Oktober unter strengen Auflagen wieder Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern.

Voraussetzung für die Durchführung grösserer Anlässe ab dem 1. Oktober ist das Einhalten strenger Sicherheits- und Hygienevorschriften. Zudem gilt eine Bewilligungspflicht durch den jeweiligen Kanton. Dies gab der Bundesrat nach seiner Sitzung am Mittwoch bekannt.

Die neue Direktive besagt, dass die aktuell geltende 1000er-Regel um einen Monat bis Ende September verlängert wird. Danach müssen alle Veranstalter von Grossanlässen schweizweit einheitliche Anforderungen erfüllen. Die Kantone müssen beim Bewilligungsverfahren auch ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Nebst dem Ausstellen oder Verweigern der Bewilligungen sind sie auch für die Kontrollen zuständig.

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