Die bei Flims GR im August abgestürzte Ju-52 hatte Korrosionsschäden am Flügel. Diese sind aber nicht die Ursache des Absturzes.
Die Ju-Air plant, den Flugbetrieb im Frühling 2019 wieder aufzunehmen. Die im vergangenen August abgestürzte Maschine soll ersetzt werden. (Archivbild)
Andreas Pfisterer, Chefpilot der Ju-Air, im Cockpit einer Ju-52. (Archivbild)
Die beiden verbleibenden Ju-52-Flugzeuge der Ju-Air müssen bis auf weiteres am Boden bleiben. (Archivbild)
Ju-52 müssen am Boden bleiben
Die bei Flims GR im August abgestürzte Ju-52 hatte Korrosionsschäden am Flügel. Diese sind aber nicht die Ursache des Absturzes.
Die Ju-Air plant, den Flugbetrieb im Frühling 2019 wieder aufzunehmen. Die im vergangenen August abgestürzte Maschine soll ersetzt werden. (Archivbild)
Andreas Pfisterer, Chefpilot der Ju-Air, im Cockpit einer Ju-52. (Archivbild)
Die beiden verbleibenden Ju-52-Flugzeuge der Ju-Air müssen bis auf weiteres am Boden bleiben. (Archivbild)
Bei der Untersuchung des Absturzes der Ju-52 im August bei Flims GR sind keine Hinweise auf technische Mängel gefunden worden, die den Unfall hätten verursachen können. Gleichwohl haben die beiden anderen Maschinen der Ju-Air ein vorläufiges Flugverbot erhalten.
Die Motoren scheinen alle drei funktioniert zu haben. Beschädigungen an den drei Propellern weisen darauf hin, dass alle Motoren beim Aufprall mit hoher Drehzahl liefen. Das hält die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in einem am Dienstag publizierten Zwischenbericht zum Unfall fest. Auch Treibstoff war in "beträchtlichen Mengen" vorhanden.
Gleichwohl wurden technische Mängel am völlig zerstörten Flugzeug gefunden. Diese hatten laut der Sust aber keinen Einfluss auf den Absturz beim Piz Segnas, bei dem alle 20 Insassen starben. Die Korrosionsschäden an Holmen, Scharnieren und Beschlägen der Tragflügel werden dennoch als sicherheitsrelevant eingestuft. Das gleiche gilt für Mängel an neu angefertigten Motorenteilen.
Vorübergehendes Grounding
Aufgrund des selben Baujahrs der zwei noch intakten Ju-52 von Ju-Air muss laut der Sicherheitsuntersuchungstelle damit gerechnet werden, dass vergleichbare Mängel auch bei diesen Schwesternflugzeugen vorhanden sind. Dort könnten sie "eine Beeinträchtigung der Flugsicherheit darstellen".
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat deshalb per sofort ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf ZH stationierten Ju-52 verfügt. Die historischen Flugzeuge dürfen laut Bazl so lange nicht mehr fliegen, bis sichergestellt ist, dass die Maschinen diese Schäden nicht aufweisen oder bis diese behoben sind.
Die gefunden Schäden hätten bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht festgestellt werden können, hält das Bazl fest. Erst die Untersuchung des Flugzeugwracks habe die "schwerwiegenden strukturellen Schäden" zutage gefördert.
Ju-Air kooperiert
Die Ju-Air ist mit diesem vorübergehenden Grounding einverstanden. Nach dem Abschluss des Sommerflugbetriebs befänden sich die beiden betroffenen Flugzeuge ohnehin bereits in Dübendorf ZH zur umfassenden Jahreswartung, schrieb die Nostalgie-Fluggesellschaft. Es sei vorgesehen, den Flugbetrieb wie geplant im Frühling 2019 wieder aufzunehmen.
Die Ju-Air hat nach eigenen Angaben bereits ein Projekt gestartet, um sicherzustellen, dass die beiden verbliebenen Flugzeuge keine Schäden aufweisen, wie sie bei der Unfallmaschine vorgefunden wurden. Das Unternehmen will dabei eng mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zusammenarbeiten.
Die Ju-Air will im kommenden Sommerhalbjahr wieder eine dritte Ju-52 in ihre Flotte aufnehmen. Die Vorbereitungsarbeiten an einer zurzeit im deutschen Mönchengladbach abgestellten Maschine seien so weit abgeschlossen, dass das Oldtimer-Flugzeug zu einer Strukturüberholung nach Dübendorf überflogen werden könne, schrieb sie. Die entsprechenden Bewilligungen würden derzeit beantragt.
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