Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Der Bundesrat hat die Erhöhung der Alterslimite von 70 auf 75 Jahre auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Gleichzeitig erhöht der Bundesrat die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) schreibt.
Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) muss mit Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen dafür sorgen, dass sich Seniorinnen und Senioren auch nach Erhöhung der Alterslimite spätestens im Alter von 70 Jahren mit ihrer Fahreignung befassen.
Bis Ende Jahr muss nun das Informatiksystem auf Bundesebene angepasst werden, weil die Aufgebote zur Untersuchung zum grössten Teil automatisiert ablaufen.
Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zurück, welcher das Parlament zugestimmt hatte. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen. Die Gesundheit der heutigen Seniorinnen und Senioren sei besser als bei Einführung der obligatorischen Untersuchung in den 1970er-Jahren, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard im Parlament. Die Gegnerinnen und Gegner warnten vor einem höheren Unfallrisiko.
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