Autoindustrie Weko büsst sieben Händler von VW-Autos wegen Preisabsprachen

jb

30.6.2022 - 07:41

Die Wettbewerbskommission Weko hat sieben Tessiner VW-Händler, darunter auch einer von der Amag, wegen Preisabsprachen gebüsst. Die Busse beläuft sich auf insgesamt 44 Millionen Franken. (Archivbild)
Die Wettbewerbskommission Weko hat sieben Tessiner VW-Händler, darunter auch einer von der Amag, wegen Preisabsprachen gebüsst. Die Busse beläuft sich auf insgesamt 44 Millionen Franken. (Archivbild)
Keystone

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission Weko verdonnert ein Kartell von VW-Händlern im Tessin zu einer Busse von 44 Millionen Franken. Die sieben Kartellmitglieder, darunter die Amag, haben jahrelang die Preise von Neuwagen des VW-Konzerns abgesprochen.

Keystone-SDA, jb

«Die Autohändler sprachen sämtliche Verkaufsaktivitäten im Tessin ab: Sie trafen Abreden über Submissionen der öffentlichen Hand, einigten sich auf eine Preispolitik beim Verkauf von Neuwagen an Private und teilten sich den Kanton Tessin in Tätigkeitsgebiete auf», teilte die Weko am Donnerstag in einem Communiqué mit. Die Kartellverstösse fanden in den Jahren 2006 bis 2018 statt.

Beteiligt daran waren die Amag Automobili e Motori SA und sechs Autohändler für VW-Marken – Autoronchetti Sagl, Garage Karpf & Co./Garage 3 Valli SA, Garage Carrozzeria Maffeis SA, Garage Nessi SA, Garage Weber-Monaco SA und Tognetti Auto SA, wie die Weko weiter schrieb. «Es war ihr Ziel, den Wettbewerb unter den Autohändlern zu verringern und die Verkaufspreise von Neufahrzeugen für Private und die öffentliche Hand auf einem überhöhten Niveau zu halten.»

Amag akzeptiert Busse

Die Autoimporteurin Amag akzeptiert die Busse. Man an habe mit den Behörden kooperiert, um die Vorfälle aufzuklären, hiess es in einer Stellungnahme des Unternehmens.

Amag-Chef Mathias Gabler entschuldigte sich in der Mitteilung und räumte ein, dass sich «das Unternehmen früher im Tessin nicht immer rechtlich und ethisch korrekt verhalten» habe. Die Amag habe wegen den Vorfällen «personelle und organisatorische Massnahmen ergriffen». Ziel sei es, dass die Grundsätze der einwandfreien Geschäftstätigkeit in allen Bereichen konsequent umgesetzt werden.