ID vergessenBoris Johnson wird aus Wahllokal gewiesen – weil er sein eigenes Gesetz missachtet
smi
3.5.2024
Das Wahllokal in South Oxfordshire hat Ex-Premier Boris Johnson abgewiesen. Erst als er mit gültiger ID zurückkam, durfrte er seine Stimme für die Kommunalwahlen abgeben. Das Gesetz hatte er einst selber eingeführt.
smi
03.05.2024, 14:22
Stefan Michel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der ehemalige Premierminister Grossbritanniens Boris Johnson wurde im Wahllokal seiner Wohngemeinde abgewiesen.
Johnson hatte keinen Personalausweis dabei. Erst als er mit seiner ID zurückkam, durfte er seine Stimme für die britischen Kommunalwahlen abgeben.
Das Gesetz, wonach sich Wähler*innen, bei der Stimmabgabe ausweisen müssen, hatte Boris Johnsons Regierung eingeführt.
Hatte er sein eigenes Gesetz vergessen oder ging er davon aus, dass er bekannt genug ist, um sich nicht ausweisen zu müssen? Warum Boris Johnson am ersten Tag der britischen Kommunalwahlen ohne Personalausweis im Wahllokal seiner Wohngemeinde erschienen ist, ist unbekannt.
Die Wahlhelfer*innen in South Oxfordshire nehmen ihre Aufgabe aber offensichtlich ernst und fordern die Regeln kompromisslos ein, auch wenn ein ehemaliger Premierminister vor ihnen steht.
Die Regel, dass Wähler*innen ihre Stimme nur abgeben können, wenn sie einen gültigen Ausweis vorweisen, hat die britische Regierung während der Amtszeit Boris Johnsons eingeführt.
Laut dem News-Sender Sky News ist Boris Johnson schliesslich seiner Ausweispflicht doch noch nachgekommen. Ein Sprecher habe Sky News angegeben, er habe konservativ gewählt.
Die Ausweispflicht ist in Grossbritannien umstritten. Ihre Gegner befürchten, dass viele Personen am Wählen gehindert werden könnten – besonders benachteiligte. Laut der Wahlkommission konnten bei den Lokalwahlen 2023 14'000 Personen ihren Stimmzettel nicht einreichen, weil sie sich nicht regelkonform ausweisen konnten, schreibt die BBC.
Immerhin berechtigen 22 verschiedene Ausweise zur Wahl, darunter auch Abonnemente des öffentlichen Verkehrs, Fahrausweise oder Behindertenparkkarten.