Keine Verjährungsfrist bei sexuellen Übergriffen Harvey Weinstein wird in Grossbritannien angeklagt

dpa

8.6.2022 - 21:20

Wird erneut angeklagt: Harvey Weinstein. 
Wird erneut angeklagt: Harvey Weinstein. 
Bild: Mark Lennihan/AP/dpa

Wegen sexuellen Übergriffs in zwei Fällen muss sich der Ex-Filmproduzent Harvey Weinstein in Grossbritannien verantworten. Die Vorwürfe hätten mit einer Frau 1996 in London zu tun.

8.6.2022 - 21:20

Die britische Staatsanwaltschaft hat einer Anklage gegen den Ex-Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen sexuellen Übergriffs in zwei Fällen zugestimmt. Sie habe der Polizei die Erlaubnis erteilt, die Vorwürfe zu erheben, nachdem Beweise geprüft worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Vorwürfe hätten mit einer Frau 1996 in London zu tun. Die Polizei gab an, die mutmasslichen Übergriffe hätten sich im Juli und August 1996 ereignet.

Die britische Polizei hatte zuvor mitgeteilt, sie ermittle zu mehreren Vorwürfen des sexuellen Übergriffs gegen Weinstein in einem Zeitraum von mehreren Jahrzehnten. In Grossbritannien gibt es keine Verjährungsfrist für Vergewaltigung oder sexuellen Übergriff.

Der Produzent von Filmen wie «Der englische Patient», «Pulp Fiction», «Good Will Hunting» oder «Gangs of New York» sitzt aufgrund einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in den USA im Gefängnis. Er wurde 2020 in New York zu 23 Jahren Haft verurteilt. In Kalifornien steht Weinstein ein Prozess wegen Vorwürfen des Übergriffs auf fünf Frauen zwischen 2004 und 2013 bevor.

dpa