Wer hat ihn erfunden? Erben von Porsche-Konstrukteur kämpfen vor Gericht

dpa

9.12.2021 - 05:23

Auch in den USA beliebt: Ein Porsche 911 Carerra, Baujahr 1987, hoch über dem Lake Tahoe in Kalifornien.
Auch in den USA beliebt: Ein Porsche 911 Carerra, Baujahr 1987, hoch über dem Lake Tahoe in Kalifornien.
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Der Bundesgerichtshof befasst sich heute mit der Frage, ob den Erben des früheren Chef-Konstrukteurs von Porsche eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 zusteht. Dessen Tochter war in Vorinstanzen gescheitert.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart ist zwar bewiesen, dass der Konstrukteur Urheber der äusseren Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 in seiner Urform sei. Diese habe aber für die Baureihe 991 des Nachfolgermodells Porsche 911 allenfalls als Anregung gedient. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Miturheberschaft am Design des Porsche 911 in seiner ursprünglichen Form habe die Tochter hingegen nicht nachweisen können. Gegen diese Entscheidung geht die Frau nun vor.