Uganda: Verfassungsgericht weist Klage gegen scharfes Anti-Homosexuellengesetz ab
STORY: Das ugandische Verfassungsgericht hat die in einer Klage geforderte Aufhebung oder Aussetzung eines Anti-Homosexuellengesetzes abgelehnt. Das
03.04.2024
Das ugandische Verfassungsgericht hat am Mittwoch ein gegen Homosexuelle gerichtetes Gesetz bestätigt, das in schweren Fällen die Verhängung der Todesstrafe ermöglicht. Staatspräsident Yoweri Museveni hatte das Gesetz im vergangenen Mai mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt. Es hat die Unterstützung vieler Menschen in dem ostafrikanischen Land, Menschenrechtsaktivisten kritisieren es dagegen scharf.
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- In Uganda hat das Verfassungsgericht das umstrittene Gesetz gegen Homosexualität bestätigt.
- Die fünf Richter, die über eine Klage gegen das international viel kritisierte Gesetz entschieden, behielten nahezu alle Bestimmungen des Regelwerkes bei.
- Darunter fallen auch jene zur Todesstrafe und der lebenslangen Haftstrafe, die in bestimmten Fällen für homosexuelle Handlungen verhängt werden können.
Sie hatten deswegen das Gericht angerufen. Die Richter lehnten es aber ab, das Gesetz zu kippen. Es definiert «schwere Homosexualität» als Fälle von homosexuellen Beziehungen mit Minderjährigen und anderen gefährdeten Personengruppen, oder wenn der Täter mit HIV infiziert ist. Ein Verdächtiger, der wegen «versuchter schwerer Homosexualität» schuldig gesprochen wird, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren verurteilt werden. Das Vergehen der «versuchten Homosexualität» kann mit bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Bereits nach einem Gesetz aus der Kolonialzeit war Homosexualität in Uganda illegal. Es stellte sexuelle Handlungen «gegen die natürliche Ordnung» unter Strafe. Die Strafe für dieses Delikt ist lebenslange Haft.
Homosexualität steht in mehr als 30 der 54 Länder Afrikas unter Strafe. Manche Afrikaner betrachten sie als ein aus dem Ausland importiertes Verhalten und nicht als sexuelle Orientierung.