Winterdienst Basler Hauseigentümer müssen nur noch diesen Winter Schnee von Trottoirs schaufeln

scmi, sda

16.12.2022 - 09:50

Schneeschaufeln auf den Trottoirs ist in Basel noch bis nächstes Jahr Sache der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. (Archivbild)
Schneeschaufeln auf den Trottoirs ist in Basel noch bis nächstes Jahr Sache der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. (Archivbild)
Keystone

Hauseigentümer*innen müssen in Basel dieses Jahr weiterhin verschneite und vereiste Trottoirs vor ihren Liegenschaften begehbar machen. Der vom Grossen Rat geforderte Winterdienst ist frühestens ab 2023/24 möglich.

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Winterdienst ist in Basel auch auf öffentlichem Grund Privatsache. Ein Meter um Privatliegenschaften herum, sind die Eigentümer*innen verantwortlich, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Allerdings nur noch im laufenden Winter. 

In einer Motion hatten Jérôme Thiriet (GAB) und weitere gefordert, dass Winterdienst auf Trottoirs Staatsaufgabe sein soll. Der Regierungsrat werde dem Grossen Rat dazu eine Vorlage zum Beschluss vorlegen. Bis diese vorliegt, fällt diese Aufgabe wie bisher den Hauseigentümer*innen zu.

Fussgängerinnen und Fussgänger sollen auf einem Streifen von mindestens einem Meter sicher unterwegs sein, wie das Tiefbauamt schreibt. Der weggeräumte Schnee könne entlang des Randsteins deponiert werden. Die Strassenrinne und Entwässerungsschächte seien aber freizuhalten, da sonst das Schmelzwasser nicht abfliessen kann.

Sand oder Splitt statt Salz

Glatteis und rutschiger Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen Streumitteln abzustreuen, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Streusalz könne eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt wurde und das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich der Bäume gelangt. Die Stadtreinigung und die Stadtgärtnerei rufen dazu auf, nur wenig Streusalz einzusetzen.

Für die Schneeräumung auf den Strassen und Plätzen ist das Tiefbauamt zuständig.