Coronavirus – SchweizAb Samstag ist vieles wieder ohne Maske möglich
gg, sda
23.6.2021 - 14:00
Wer sich im Freien aufhält, muss ab kommendem Samstag keine Maske mehr tragen. Das gilt auch für kulturelle und sportliche Aktivitäten. Im Büro und in höheren Schulklassen wird die Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. Die Homeoffice-Pflicht fällt.
Keystone-SDA, gg, sda
23.06.2021, 14:00
SDA
Der Bundesrat hat am Mittwoch einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Die geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus werden stark reduziert und vereinfacht. Die Lockerungen gehen weiter als vor zwei Wochen vorgeschlagen.
Konkret wird die Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten aufgehoben. Es findet keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien mehr statt. Auch an Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat gilt keine Maskenpflicht mehr. Für solche Events werden auch Kapazitätsbeschränkungen und die Personenobergrenze gestrichen. Veranstaltungen ab tausend Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.
Homeoffice nur noch eine Empfehlung
Ebenfalls fallen gelassen hat der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt neu wieder eine Homeoffice-Empfehlung. An Unis, Fachhochschulen und in der Weiterbildung dürfen wieder unbeschränkt viele Personen anwesend sein.
Schliesslich gibt es in Restaurants keine Beschränkung mehr der Anzahl Gäste pro Tisch. Nur in Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation und eine Maskenpflicht im Stehen. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe.
Sinkende Zahlen erhöhen Druck
Der Bundesrat nennt verschiedene Gründe, weshalb er bei seinem Entscheid weitergeht als zunächst vorgeschlagen. Erstens hätten sich die letzten Öffnungsschritte «nicht negativ auf die Entwicklung der Covid-19-Epidemie in der Schweiz ausgewirkt»; die Fallzahlen und die Hospitalisierungen nehmen weiterhin deutlich ab. Zweitens nehme die Impfkampagne einen positiven Verlauf; bis Ende Juni wird rund die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sein.
Eine Rolle bei den Überlegungen der Landesregierung gespielt haben auch die Reaktionen in der Konsultation. Insbesondere zahlreiche Kantone und Wirtschaftsverbände drückten aufs Tempo und verlangten einen umfangreicheren Öffnungsschritt.
Keine Maske im Büro notwendig
Die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien wie etwa in Aussenbereichen von Bahnhöfen, Haltestellen, öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Freizeitbetrieben war in der Konsultation weitgehend unbestritten.
Vorsichtiger waren die Reaktionen auf die Aufweichung der Maskenpflicht in Innenräumen. Der Bundesrat beschloss deshalb, dass dort grundsätzlich weiterhin eine Maske getragen werden muss. Dort könne «nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist», heisst es in einer Mitteilung.
Es gibt aber verschiedene Ausnahmen. Der Bundesrat hebt beispielsweise die generelle Maskenpflicht im Büro per 26. Juni auf. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten aber weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. «Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist.»
Discobesuch mit Covid-Zertifikat
Ab Samstag ebenfalls wieder uneingeschränkt möglich sind Laden-, Fitnessstudio- und Sportcenterbesuche. Die Betreibenden können die Kapazität voll ausnutzen. Aquaparks können wieder öffnen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.
Auch Clubs und Discos dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet.
Tanzverbot ohne Zertifikat
Keine Änderungen gibt es bei privaten Veranstaltungen: Hier können sich weiterhin höchstens dreissig Personen in privaten Innenräumen und höchstens fünfzig Personen in Aussenbereichen treffen.
Bei Veranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten mit mehr Gästen gilt: Wenn nicht alle ein Covid-Zertifikat benutzen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen. Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.
Weiterhin Vorsicht geboten
Trotz all der Lockerungen warnt der Bundesrat vor zu grosser Euphorie: Es sei weiterhin Vorsicht geboten, heisst es in der Mitteilung. Noch seien nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Zudem müsse die Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante genau beobachtet werden.
Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten laut dem Bundesrat weiterhin: Wo ein Abstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden.
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