Umwelt Ärzte für Umweltschutz fordern Blei-Untergrenze für Spielplätze

lt, sda

3.2.2021 - 09:35

Das Bafu geht davon aus, dass insgesamt rund 900 Hektaren Spielflächen mit Blei kontaminiert sein. (Archivbild)
Das Bafu geht davon aus, dass insgesamt rund 900 Hektaren Spielflächen mit Blei kontaminiert sein. (Archivbild)
Keystone

Nach einer Schätzung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) könnten täglich mehrere tausend Kinder beim Spielen im Garten einer gefährlichen Bleibelastung ausgesetzt sein. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) verlangen nun eine deutliche Senkung des Grenzwerts.

Die Böden vieler älterer Grundstücke seien mit Blei belastet, schrieb das Bafu bereits im September in seinem Magazin. Betroffen seien schweizweit die Gärten von schätzungsweise 36'000 Liegenschaften. Ohne Teiche oder Kiesplätze beziffert das Bafu die verschmutzen «für Kleinkinder relevanten Spielflächen auf insgesamt 900 Hektaren».

Das Schweizerische Zentrum für angewandte Humantoxikologie (SCAHT), geht davon aus, dass ein Kleinkind beim Spielen auf dem Gartenboden täglich 250 Milligramm Erde verschluckt, zum Beispiel wenn es die Finger in den Mund steckt. Zusätzlich werde auch über schlecht gewaschene Nahrungsmittel, Hausstaub oder Spielzeug Blei aufgenommen.

Bereits minime Mengen Blei könnten die geistige Leistungsfähigkeit der Kinder – besonders der Kleinkinder – beeinträchtigen, warnten die AefU am Mittwoch in einem Communiqué. In der Schweiz würden kontaminierte Böden aber erst ab einer Konzentration von 1000 Milligramm Blei pro Kilogramm saniert.

Dieser Wert sei viel zu hoch, er müsste eigentlich bei Null liegen, schreiben die AefU weiter. Das SCAHT habe bereits vor vier Jahren empfohlen, den Grenzwert auf 83 mg/kg zu senken, wie er in Italien oder Schweden gelte.

Das Bafu hingegen wolle den Grenzwert in der Altlastenverordnung rund viermal höher festlegen, nämlich bei 300 mg/kg. In der Bodenschutzverordnung solle alles beim Alten bleiben. Die AefU fordern nun den Bundesrat auf, den Bleigrenzwert in der Altlasten- und Bodenverordnung schnell wenigstens auf 83 mg/kg zu senken.

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