Die rechtspopulistische AfD ist beim deutschen Verfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel in sämtlichen Punkten gescheitert. Die AfD kritisierte die Entscheidung als "formell".
Die Richter verwarfen alle drei Anträge einstimmig als unzulässig. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die AfD-Fraktion im deutschen Bundestag wollte vor allem Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen.
Die Abgeordneten konnten dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen, dass sie diese Entscheidungen in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten - zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag sass. Das Instrument der Organklage sei nicht dafür vorgesehen, die Regierung zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten, hiess es.
2015 war die AfD noch nicht im Bundestag vertreten. Laut Antrag der AfD hätte diese Entscheidung, Flüchtlinge nicht abzuweisen, prinzipiell auf ein vom Parlament beschlossenes Migrationsgesetz gestützt werden müssen.
Klärung von Kompetenzstreitigkeiten
Der zweite Senat des Verfassungsgerichts verwarf diese Forderung allerdings in einem einstimmigen Beschluss kategorisch. In dem von der AfD angestrengten Organstreitverfahren gehe es um die Klärung von generellen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, erklärte er.
Die Anträge der Partei zielten jedoch gar nicht darauf ab. Sie wolle vielmehr eine von ihr nicht gewünschte Entscheidung der Regierung gerichtlich kontrollieren und unterbinden lassen.
Die Klagen der AfD hätten das Ziel, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und "objektives Recht" zu wahren, erklärte das Gericht. Dies aber sei nach ständiger Rechtsprechung in einem Organstreitverfahren unzulässig.
Es diene nicht "der Kontrolle der objektiven Verfassungsmässigkeit eines bestimmten Organhandelns". In ihm könnten Verfassungsorgane geltend machen, dass sie von anderen in ihren Rechten beschnitten würden. Dies täten die Klagen nicht.
Fordern, aber nicht mitwirken
Zur Begründung zitierten die Richter unter anderem aus dem Antrag der AfD. Darin werde zwar gefordert, dass die Flüchtlingseinreise ein Gesetz erfordere. Andererseits stelle die Fraktion klar, dass sie daran gar nicht mitwirken wolle.
Folglich gehe es der AfD gar nicht um die Durchsetzung von Beteiligungsrechten für sich oder den Bundestag, "sondern die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Antragsgegnerin durch das Bundesverfassungsgericht".
In einem weiteren Antrag zur Duldung von Ausländern aus bestimmten Staaten gebe die Partei nicht einmal an, in ihren eigenen Rechten verletzt worden zu sein, betonte das Verfassungsgericht. Alle drei AfD-Anträge entsprächen den Anforderungen eines Organstreitverfahren schlichtweg nicht und seien daher als unzulässig abgewiesen worden.
Die AfD kritisierte das Gericht. Eine "inhaltliche Positionierung" hätten die Richter "verweigert", hiess es in einer Erklärung der Fraktion. Diese hätten "ausschliesslich formelle Gründe" angeführt, ergänzte Justitiar Stephan Brandner in Berlin. Seine Partei lasse "auch künftig nichts unversucht, den Rechtsstaat vollständig wieder herzustellen".
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