Attacke auf das KapitolTrump erleidet Schlappe vor Gericht
SDA
20.2.2022 - 01:32
Ein Gericht erklärt Zivilklagen gegen Donald Trump wegen des Sturms auf das Kapitol für zulässig erklärt. Es sei «plausibel», dass der damalige US-Präsident seine Anhänger aufgestachelt habe.
20.02.2022, 01:32
20.02.2022, 09:01
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols eine Niederlage vor Gericht erlitten. Zivilklagen gegen Trump könnten weiter verfolgt werden, entschied ein Bundesrichter. Trumps Rede am 6. Januar 2021 könne als «Aufruf zum kollektiven Handeln» betrachtet werden, hiess es in der Entscheidung. Der Richter wies allerdings ähnliche Vorwürfe gegen Trumps Sohn Donald Trump Jr. und Anwalt Rudy Giuliani zurück.
Es sei «plausibel», dass Trump damals seine Anhänger aufgestachelt habe, um so die offizielle Bestätigung seiner Wahlniederlage im US-Kongress zu stoppen. Trumps Äusserungen in Richtung seiner Anhänger seien «das Wesen einer zivilen Verschwörung», schrieb Richter Amit Mehta und lehnte damit entsprechende Anträge Trumps ab, die Klagen abzuweisen. Es sei anzunehmen, dass der Ex-Präsident gewusst habe, dass Milizen bereit gewesen seien, ihn mit Gewalt zu verteidigen.
Trump-Anhänger hatten am Anfang Januar 2021 gewaltsam das Kapitol gestürmt, während der Kongress dort zusammengekommen war, um den Ausgang der Präsidentschaftswahl zu zertifizieren. Trump hatte seine Unterstützer kurz zuvor bei einer Kundgebung damit aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg gestohlen worden sei. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, darunter ein Polizist. Auch Giuliani hatte bei der Kundgebung gesprochen.
Trump musste sich einem Amtsenthebungsverfahren stellen. Die für eine Verurteilung des Republikaners notwendige Mehrheit im Senat kam nicht zustande, weil die meisten seiner Parteifreunde in der Parlamentskammer zu Trump hielten. Der oberste Republikaner Mitch McConnell, der den Ex-Präsidenten in dem Verfahren selbst für unschuldig befunden hatte, rief damals indirekt dazu auf, vor Gericht gegen seinen Parteikollegen vorzugehen. Abgeordnete und Beamte der Kapitolpolizei hatten daraufhin die Zivilklagen angestrengt.
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