Rund 2000 Bauarbeiter und Sympathisanten beteiligten sich an der Kundgebung in Genf.
Die Demonstrierenden blockierten die zentrale Mont-Blanc-Brücke in Genf.
Die Bauarbeiter kämpfen gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Stein des Anstosses sind insbesondere die geplanten flexibleren Arbeitszeiten.
Bauarbeiter setzen landesweiten Streik in der Westschweiz fort - Gallery
Rund 2000 Bauarbeiter und Sympathisanten beteiligten sich an der Kundgebung in Genf.
Die Demonstrierenden blockierten die zentrale Mont-Blanc-Brücke in Genf.
Die Bauarbeiter kämpfen gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Stein des Anstosses sind insbesondere die geplanten flexibleren Arbeitszeiten.
Rund 7000 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter haben am Montag in der Westschweiz ihre Arbeit niedergelegt. Sie protestierten in den fünf Städten Genf, Lausanne, Freiburg, La-Chaux-de-Fonds und Delsberg gegen eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen.
Hintergrund des Streiks der Baubranche ist die Erneuerung des Landesmantelvertrags (LMV), der Ende des Jahres ausläuft. Trotz sechs Verhandlungsrunden konnten sich die Sozialpartner noch immer nicht einigen. Ein Scheitern würde zu einem vertragslosen Zustand führen.
Die Bauarbeiter prangern an, dass die Arbeitgeber die Arbeitszeiten zu stark flexibilisieren wollen. Dies würde zu langen Arbeitstagen im Sommer und einem hohen Grad an Untätigkeit in den Wintermonaten führen. «Das wäre eine Rückkehr in die Zeit der Saisonarbeiter, ein Schritt 50 Jahre zurück», sagte Unia-Sekretär José Sebastiao in Genf, wo nach Angaben der Gewerkschaften rund 2000 Bauarbeiter auf die Strasse gingen.
Die Streikenden blockierten dort fast eine Stunde lang die zentrale Mont-Blanc-Brücke, wo sich verschiedene Redner zu Wort meldeten. «Diese Brücke, die ihr, wie den Rest dieses Landes, gebaut habt, ist das Symbol all eurer solidarischen Kämpfe», rief Thierry Horner von der Gewerkschaft SIT in die Menschenmenge.
Spaltung der Arbeitnehmer befürchtet
Er verurteilte die Absicht des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV), neben einer weiteren Flexibilisierung der Arbeit auch den Leistungslohn einführen zu wollen. «Das ist ein Weg, die Arbeitnehmer zu spalten». Er wies auch darauf hin, dass sich auf den Baustellen die Todesfälle häuften und alle zwei Wochen ein Toter zu beklagen sei.
«Nach der Covid-Pandemie habt ihr unter der Hitzewelle unermüdlich gearbeitet, auf Kosten eurer Gesundheit», sagte Horner. «Heute seid ihr aufgestanden, stolz und streikt, um auf die Arroganz und die Verachtung des SBV zu antworten».
Gehe es nach den Baumeistern, sollten ältere und erfahrene Bauarbeiter akzeptieren, dass sie schneller gekündigt und in tiefere Lohnklassen abgestuft werden können, kritisieren die Gewerkschaften. Für die Bauarbeiter sei dieser Angriff auf ihre Würde inakzeptabel, schreiben die Gewerkschaften Unia und Syna in einer Medienmitteilung.
«Diese Verschlechterungen im LMV werden die Bauarbeiter niemals akzeptieren. Sie sind bereit, für ihre Rechte zu kämpfen!», wird Johann Tscherrig, Branchenverantwortlicher Bau der Gewerkschaft Syna, im Communiqué zitiert.
Am Dienstag gibt es in Lausanne eine grosse Kundgebung von Demonstranten aus allen Regionen der Romandie. «Morgen werden wir die Waadtländer Brücken zum Beben bringen», kündigte Sebastiao an.
Mitte Oktober waren bereits die Tessiner Bauarbeiter auf die Strasse gegangen. Ende Oktober und Anfang November demonstrierten die Bauarbeiter im Wallis und in der Nordwestschweiz in Basel. Am 11. November ist der Protesttag in Zürich geplant. Dort kommen die Bauarbeiter aus Bern, der Ost- und Zentralschweiz sowie Zürich zusammen.
Streik als illegal bezeichnet
Der SBV war der Ansicht, dass der Streik gegen die Friedenspflicht verstosse, da er zu einem Zeitpunkt stattfand, an dem die siebte Verhandlungsrunde zwischen den Sozialpartnern noch ausstand. Die Frage wurde im Übrigen vor die Genfer Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen gebracht.
Der Genfer Richter trat jedoch nicht auf das Thema ein. Die Arbeitgeber geben sich jedoch nicht geschlagen. Der Baumeisterverband werde insbesondere die Möglichkeit prüfen, eine Klage vor dem nationalen Schiedsgericht einzureichen, das im Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe vorgesehen ist, sagte sein Sprecher Matthias Engel.
hkl, sda