Gericht bestätigt Korruptionsurteil Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy muss ein Jahr lang Fussfessel tragen

dpa

17.5.2023 - 09:56

Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wurde wegen Korruption verurteilt. 
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wurde wegen Korruption verurteilt. 
Gustavo Valiente/EUROPA PRESS/dpa

In einem Berufungsprozess wollte sich Frankreichs Ex-Präsident gegen eine dreijährige Haftstrafe wehren. Jetzt hat das Gericht entschieden: Der Schuldspruch wegen Bestechung für Sarkozy hat Bestand.

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  • Ein Berufungsgericht in Paris hat die Verurteilung von Nicolas Sarkozy wegen Bestechung bestätigt.
  • Damit hat das Strafmass von drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt sind, bestand.
  • Sarkozy muss nun ein Jahr lang in den Hausarrest.
  • Der französische Ex-Präsident kann gegen den Entscheid noch in Revision gehen.

Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Frankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil am Mittwoch an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zuhause unter elektronischer Überwachung absitzen. Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung allerdings noch in Revision gehen.

Sarkozy versuchte Ermittlungsgeheimnisse zu erhalten

Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten.

Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen am Mittwoch.

Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegten die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.