Regierung Bundesrat präsentiert Vorschläge zur Individualbesteuerung

gg, sda

2.12.2022 - 12:36

Die Abschaffung der Heiratsstrafe rückt näher. Der Bundesrat stellt verschiedene Varianten für eine Individualbesteuerung zur Diskussion. (Archivbild)
Die Abschaffung der Heiratsstrafe rückt näher. Der Bundesrat stellt verschiedene Varianten für eine Individualbesteuerung zur Diskussion. (Archivbild)
Keystone

Alle Personen sollen künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind, und für alle soll der gleiche Tarif gelten. Der Bundesrat hat am Freitag eine Vernehmlassungsvorlage zur Individualbesteuerung präsentiert.

Keystone-SDA, gg, sda

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» der FDP Frauen gelten. Die Initiative empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung, weil die Gesetzgebungsarbeiten bereits fortgeschritten seien. Bis am 16. März 2023 können Kantone, Parteien und Organisationen Stellung nehmen zum Entwurf.

Höhere Abzüge von der Bundessteuer

Der Bundesrat stellt für Ehepaare mit nur einem Haupteinkommen oder einem geringen Zweiteinkommen zwei Varianten zur Diskussion: eine mit einer Entlastungsmassnahme, die durch die Reform steuerlich stärker belastet werden könnten, sowie eine ohne eine solche Massnahme. Der Abzug kann bis zu 14'500 Franken betragen und nimmt mit steigendem Zweiteinkommen ab.

Entlastungsmassnahmen sind ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern geplant. Der Kinderabzug soll von heute 6500 Franken auf 9000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.

Für Alleinstehende und Alleinerziehende ist ein Abzug von 6000 Franken vorgesehen, weil Haushalte, die aus mindestens zwei erwachsenen Personen bestehen, beispielsweise tiefere Wohnkosten haben.

Beschäftigungsboom erwartet

Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden – insbesondere Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung sowie zahlreiche Rentner-Ehepaare. Der Bundesrat rechnet derzeit mit Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken. Davon entfallen rund 800 Millionen Franken auf den Bund und rund 200 Millionen Franken auf die Kantone.

Die Individualbesteuerung ist gemäss den Bundesratsplänen auf allen Staatsebenen vorgesehen. Die Kantone müssten die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen. Offen sind die Auswirkungen auf die kantonalen Steuern.

Der Bund rechnet mit positiven Beschäftigungseffekten, da es insbesondere für verheiratete Zweitverdienende attraktiver wird, mehr zu arbeiten. Die Umsetzung der Individualbesteuerung auf allen Staatsebenen könnte bis zu 47'000 Vollzeitstellen führen, wie der Bundesrat schreibt.

Dauerthema Heiratsstrafe

Heute werden in der Schweiz verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.

Dies führt dazu, dass viele Ehefrauen aus steuerlichen Gründen ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder auf sie verzichten. Damit einher gingen Karrierestopp, finanzielle Abhängigkeit und Altersarmut, sind die Befürwortenden einer Individualbesteuerung überzeugt. Es gehe um eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Steuerrecht und das Aufbrechen traditioneller Rollenbilder.

Die Individualbesteuerung und die Abschaffung der Heiratsstrafe sind jahrelange politische Anliegen. Das Bundesgericht hatte bereits 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist.

2016 hatte das Stimmvolk die Volksinitiative der damaligen CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.