UmweltBundesrat will schnellere Altlasten-Sanierung von Spielplätzen
misc, sda
16.12.2022 - 11:01
Der Bundesrat will Kinder besser vor Umweltgiften schützen. Er plant, die Altlasten-Sanierung belasteter Standorte voranzutreiben. Ein Fokus liegt auf Spielplätzen.
misc, sda
16.12.2022, 11:01
16.12.2022, 11:30
SDA
Die Landesregierung hat am Freitag die Botschaft ans Parlament zu einer Reihe von Änderungen des Umweltschutzgesetzes verabschiedet, wie sie mitteilte.
Spielplätze könnten durch frühere Düngungen und Luftverschmutzung belastet sein, hiess es im Communiqué. Mit der Gesetzesrevision sollten darum die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen verbindlich geregelt werden.
Teil des Entwurfs zuhanden des Parlaments sind auch finanzielle Anreize. Stimmt das Parlament zu, würden die Kosten der Sanierung zu 60 Prozent durch den Altlasten-Fonds getragen. Dieser sogenannte VASA-Fonds wird seit 2001 mit Abgaben auf die deponierten Abfälle gespeist.
Die Untersuchung und Sanierung privater Kinderspielplätze und Hausgärten bleibt gemäss dem Gesetzesentwurf freiwillig. Bei Privaten ist eine finanzielle Beteiligung des VASA-Fonds von 40 Prozent an den Sanierungskosten vorgesehen.
Generell sollten alle belasteten Standorte schneller untersucht und saniert werden, schrieb der Bundesrat. Er schlägt dazu eine Subventionierung vor. Bei Untersuchungen wäre diese bis 2032 befristet, für Sanierungen bis 2045. Administrative Aufgaben der Kantone würde der Bund im Gegenzug pauschal abgelten.
Zudem soll mit der Revision der Bundesbeitrag an Sanierungen von Standorten mit unbekannten, nicht mehr existierenden oder zahlungsunfähigen Verursachern erhöht werden. Heute trägt der Bund 40 Prozent der Kosten, neu wären es 60 Prozent.
Teil der Botschaft sind auch härtere Strafen gegen Umweltkriminalität. Diese habe sich in den letzten Jahren zu einem Milliardengeschäft der organisierten Kriminalität entwickelt, begründet der Bundesrat den Antrag.
Weitere vorgeschlagene Gesetzesänderungen betreffen die bessere Vereinbarkeit von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung. Unter anderem sollen bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in bereits überbauten Gebieten Freiräume für die Erholung geschaffen werden.
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