Covid-Kredit erschlichenUnternehmer wegen Betrugs verurteilt
SDA
27.4.2021 - 11:07
Einem Unternehmer aus dem Raum Zürich wird vorgeworfen, sich einen Covid-Kredit in der Höhe von 80'000 Franken erschlichen zu haben. Nun hat ihn das Bezirksgericht Dietikon zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
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27.04.2021, 11:07
27.04.2021, 11:41
SDA/jka
Ein 30-Jähriger soll sich einen Covid-Notkredit mit falschen Angaben erschlichen haben. Er sieht sich aber nicht als Betrüger – er habe das Geld von Anfang an zurückzahlen wollen, wie er am Dienstag vor dem Bezirksgericht Dietikon sagte.
Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, so der Beschuldigte. Er habe gehungert, um seine Planungsfirma am Überleben zu halten. Deshalb habe er am 26. März 2020 bei einer Bank im Limmattal einen Covid-19-Kredit beantragt.
Bei seinem Antrag sei alles erstunken und erlogen gewesen, entgegnete hingegen die Staatsanwältin. So gab der vollständig geständige Mann einen viel zu hohen Umsatz an. Statt 800'000 Franken dürften es rund 15'000 Franken gewesen – also ein Sechzigstel davon.
Damit erhielt er vier Tage nach der Stellung des Gesuchs unbürokratisch und ohne weitere Überprüfungen einen Kredit von 80'000 Franken. Zugestanden hätte ihm ein Kredit von 1500 Franken.
«Unverfroren, mies und egoistisch»
Der Beschuldigte habe keinen einzigen Franken in sein Unternehmen gesteckt, sagte die Staatsanwältin. 79'900 Franken habe er noch am selben Tag auf sein Privatkonto überwiesen. Damit habe er unter anderem private Schulden, Krankenkassenprämien, offene Betreibungen und Wehrpflichtersatz in Höhe von rund 13'000 Franken bezahlt.
Die Staatsanwältin bezeichnete das Handeln als «unverfroren, mies und egoistisch». Sie hielt dem Beschuldigten aber zugute, dass er das Geld nicht für ein Luxusleben, sondern für das Begleichen von Schulden verwendet hatte. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung forderte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr.
«Der Jahresumsatz war nicht plausibel»
Der Verteidiger des Mannes plädierte hingegen auf einen Freispruch: Sein Mandant sei lediglich wegen Übertretung der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung zu einer Busse von 2000 Franken zu verurteilen.
Der 30-Jährige sei nicht arglistig vorgegangen, was für einen Betrug erforderlich wäre. So habe er kein Lügengebäude errichtet. Zudem wäre es für die Bank ein Leichtes gewesen, die Falschangaben zu entdecken. Auf dessen Konto seien während Monaten nicht mehr als 5000 Franken eingegangen. «Ein Jahresumsatz von 800'000 Franken war überhaupt nicht plausibel.»
Der Beschuldigte sagte vor Gericht nur wenig. Er wolle nicht mehr zurück-, sondern vorwärtsschauen, begründete er. Sein Unternehmen laufe inzwischen besser, er werde jeden Rappen des Kredites zurückzahlen, hielt er aber fest. Das habe er von Anfang an tun wollen, deshalb habe er die falschen Angaben für nicht so schlimm gehalten. Heute bereue er es aber.
Das Gericht sprach den Mann am Dienstag schliesslich wegen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig. Er habe darauf vertraut, dass die Bank seine Angaben wegen der aussergewöhnlichen Situation nicht genauer prüfe.