Politik Deutschland vor Gericht: Völkermord-Vorwürfe Nicaraguas haltlos

SDA

9.4.2024 - 11:59

dpatopbilder - Tania von Uslar-Gleichen (l), Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes von Deutschland. Foto: Patrick Post/AP/dpa
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Keystone

Deutschland hat die Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen als haltlos zurückgewiesen. «Diese Vorwürfe entbehren jeder rechtlichen und tatsächlichen Grundlage», sagte die Leiterin der deutschen Delegation, Tania von Uslar-Gleichen, am Dienstag vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

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Deutschland verletze weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht. «Deutschlands Handeln in diesem Konflikt wurzelt fest im internationalen Recht», sagte die Beauftragte für Völkerrecht im Auswärtigen Amt.

Nicaragua beschuldigt Deutschland vor dem höchsten UN-Gericht der Beihilfe zu einem Völkermord im Gazastreifen durch die Lieferung von Waffen an Israel. Deutschland demgegenüber wirft Nicaragua vor, falsche Angaben gemacht zu haben. Deutschland liefere zum weitaus grössten Teil allgemeine Rüstungsgüter und nicht Waffen, die direkt bei Kampfhandlungen eingesetzt werden können.

Seit Oktober 2023 seien nur vier Lizenzen für Waffen erteilt worden, dabei ging es um Munition für Trainingszwecke und ein U-Boot. Alle Rüstungsexporte nach Israel würden von deutschen Behörden ausserdem eingehend geprüft.

Es ist der letzte Tag der Anhörung. Danach werden die 16 höchsten Richter der UN über einen Eilantrag Nicaraguas beraten. Nicaragua fordert unter anderem den sofortigen Stopp der Rüstungslieferungen an Israel sowie die Wiederaufnahme der Beiträge für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA im Gazastreifen. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in etwa zwei Wochen gerechnet.

Deutschland habe nach den Massakern der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Organisationen am 7. Oktober Israels Recht auf Selbstverteidigung bekräftigt, argumentierte von Uslar-Gleichen vor dem Gericht. Zugleich setze sich Deutschland aber auch für die Rechte und den Schutz der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ein.