Grenzwachtkorps am Flughafen Basel und Genf sollen den Bund für Personenkontrollen bezahlen

su, sda

15.2.2022 - 00:00

Das Schweizer Grenzwachtkorps kontrolliert am Flughafen Basel Mühlhausen die Grenze der Schweiz: Dafür soll der Bund nun entschädigt werden.
Das Schweizer Grenzwachtkorps kontrolliert am Flughafen Basel Mühlhausen die Grenze der Schweiz: Dafür soll der Bund nun entschädigt werden.
KEYSTONE/Archiv

An den Flughäfen Basel und Genf sind Personenkontrollen Sache des Grenzwachtkorps. Der Bund wird für den Einsatz bislang nicht entschädigt. Nun sollen die Kantone zahlen – bis zu 27 Millionen Franken im Jahr.

Keystone-SDA, su, sda

Anders als in Zürich übernehmen an den Flughäfen Basel und Genf Bundesangestellte die Personenkontrollen. Dafür soll der Bund nun entschädigt werden, empfiehlt die der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und könnte mit Einnahmen bis zu 27 Millionen Franken im Jahr rechnen. Davon entfallen 17 bis 22 Millionen Franken auf den Flughafen Genf und rund fünf Millionen auf Basel-Mülhausen.

Das Grenzwachtkorps (GWK) führe die Kontrollen aufgrund von Vereinbarungen durch. Eine Entschädigung sei bislang nicht vereinbart worden, heisst es in einem am Montag veröffentlichten Bericht der EFK. Demnach hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) bereits vor rund zehn Jahren, im Februar 2012, angewiesen, die «Kostenfrage der Flughäfen Genf und Basel» in allfällige neue Vereinbarungsverhandlungen aufzunehmen.

Dies sei aber nicht geschehen, als die EZV 2013 die Vereinbarung mit dem Kanton Genf erneuerte. Die Zusatzvereinbarung zum Flughafen Genf, in der der Verzicht auf eine Verrechnung der Kosten für die Leistungen ausdrücklich festgehalten ist, blieb unberührt.

Verstoss gegen Weisung

Die Zollverwaltung habe beim Abschluss der Vereinbarung mit Genf gegen die Weisung des Finanzdepartements verstossen, stellt die EFK nun fest. Ob dies bewusst geschehen oder eine Folge von unklarer Kommunikation sei, lasse sich nachträglich nicht mehr rekonstruieren.

Die EFK empfiehlt dem Finanzdepartement, für die von der Grenzwache erbrachten Personenkontrollen an den beiden Flughäfen Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. «Die Leistungen sollen zu Vollkosten durch die Kantone vergütet werden.» Vor der Pandemie waren für die Personenkontrollen in Genf 170 und in Basel 40 Vollzeitstellen nötig.

Das Generalsekretariat des Finanzdepartements wolle nun Gespräche mit den Kantonsregierungen von Basel und Genf aufgenommen, hiess es in einer in den Bericht aufgenommenen Stellungnahme. Eine Verrechnung an die Flughafenbetreiber ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich.

Die Finanzkontrolle ist der Ansicht, dass das Ausbleiben der Weiterverrechnung dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz widerspreche und die Ungleichbehandlung der Kantone fördere. Dass die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, spricht aus Sicht der EFK ebenfalls für eine Verrechnung der vom Grenzwachtkorps erbrachten Leistungen.

Anderes Regime in Zürich

Am Flughafen Zürich führt – anders als in Genf und Basel – die kantonale Flughafenpolizei die Personenkontrollen durch. 2011 wurde dem Kanton Zürich vom EFD beschieden, dass er dafür keine Entschädigung zugute habe, da die Personenkontrollen Sache des Kantons seien.

Der Bericht der EFK wurde im Sommer 2021 erstellt, während der Zusammenführung von Zoll und Grenzwache im neuen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Personenkontrollen an den Flughäfen sind von der laufenden Revision der Zollgesetzgebung nicht betroffen.