Haftung bei gefährlichen ProduktenEU-Einigung auf strengeren Verbraucherschutz bei Online-Käufen
SDA
29.11.2022 - 02:19
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Käufen im Internet geeinigt.
29.11.2022, 02:19
29.11.2022, 06:45
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So sollen Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette künftig mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen, wie aus einem in der Nacht zu Dienstag vereinbarten Kompromiss hervorgeht. Ziel ist unter anderem, dass gefährliche Produkte zügig vom Markt zurückgerufen werden.
Dabei geht es zum Beispiel um Waren, die online – etwa bei Amazon – gekauft und aus einem Nicht-EU-Land angeliefert werden. «Dadurch landen im Binnenmarkt Produkte, die nicht unseren Sicherheitsstandards entsprechen», betonte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini. Sie sprach von einer überfälligen Anpassung an die Anforderungen des Online-Shoppings.
Künftig muss eine sogenannte verantwortliche Person überprüfen, ob Herstellerinfos zu EU-Sicherheitsstandards korrekt angegeben sind und diese auch erfüllt werden. Unter gewissen Umständen müsste diese Person dann auch für Schäden durch mangelhafte Produkte haften, sagte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi.
Längere Garantie für Käuferinnen und Käufer
Damit sollen verantwortliche Unternehmen dazu gebracht werden, ihre Kunden etwa bei Rückrufen besser und schneller zu informieren. Für Käufer ist zudem ein verlängerter Garantiezeitraum vorgesehen, in dem sie Anspruch darauf haben, sich gefährliche Produkte ersetzen, reparieren oder den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Mithilfe der neuen Vorschriften dürften Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU nach Darstellung des Europaparlaments im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den nächsten zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro einsparen.
Der Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden. Die neuen Regeln sollen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten in Kraft treten.
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