Europa EU-Einigung: Zentrales Klimaschutzinstrument soll verschärft werden

SDA

18.12.2022 - 02:30

ARCHIV - Die Flagge der Europäischen Union weht vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
ARCHIV - Die Flagge der Europäischen Union weht vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Keystone

Verbraucher und Unternehmen in der EU müssen künftig häufiger für den Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) bezahlen. Unterhändler des EU-Parlaments und der Staaten einigten sich am frühen Sonntagmorgen auf eine Reform des EU-Emissionshandels, wie die tschechische Ratspräsidentschaft mitteilte. Damit soll das wichtigste Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik deutlich schlagkräftiger werden. Zudem soll ein neuer Klimasozialfonds die Folgen der Energiewende für Verbraucher abfedern.

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Konkret einigten sich die Unterhändler darauf, den bestehenden Emissionshandel in der EU zu verschärfen. Dabei müssen etwa Unternehmen Verschmutzungszertifikate kaufen, wenn sie CO2 auszustossen. Das soll einen Anreiz dafür schaffen, weniger CO2 zu produzieren. Nun soll die Zahl der Verschmutzungsrechte schneller verringert werden als bislang vorgesehen. Ausserdem sollen kostenlose Zertifikate für Firmen bis 2034 schrittweise auslaufen.

Das System soll zudem auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. In Deutschland gilt der Emissionshandel bereits für diese Bereiche.

Zudem soll es einen Klimasozialfonds geben, der Mehrausgaben für Verbraucher durch die Energiewende – etwa steigende Heizkosten – abfangen soll. Dieser soll ungefähr 86 Milliarden Euro umfassen. Damit sollen Haushalte entlastet und Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude, finanziert werden.

Die Projekte sind das Herzstück des «Fit for 55»-Pakets, das die Europäische Kommission im Sommer 2021 zum Kampf gegen den Klimawandel vorgestellt hatte. Es soll den EU-Ländern dabei helfen, CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Die Einigung muss noch vom EU-Parlament und den Staaten bestätigt werden, das gilt aber als Formsache.