Wahlen 2023 – SO Falsche Wahlzettel für Ständeratswahlen im Kanton Solothurn

roch, sda

1.11.2023 - 09:36

Fünf Solothurner Gemeinden haben vereinzelt falsche Wahlzettel für die Ständeratswahl vom 19. November erhalten. Weil es bereits für eine Kantonsabstimmung am 22. Oktober Fehler beim Versand an die Gemeinden gab, prüft die Staatskanzlei rechtliche Schritte. (Symbolbild)
Fünf Solothurner Gemeinden haben vereinzelt falsche Wahlzettel für die Ständeratswahl vom 19. November erhalten. Weil es bereits für eine Kantonsabstimmung am 22. Oktober Fehler beim Versand an die Gemeinden gab, prüft die Staatskanzlei rechtliche Schritte. (Symbolbild)
Keystone

Für den zweiten Wahlgang in den Ständerat haben fünf Solothurner Gemeinden vereinzelt falsche Wahlzettel erhalten. Weil die Kantonsbehörden von einer vorsätzlichen Tat ausgehen, werden rechtliche Schritte geprüft, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Keystone-SDA, roch, sda

Gesamthaft seien im Wahlmaterial für den 19. November, Stand Mittwoch, 37 Listen der Nationalratswahlen und 3 Wahlzettel des ersten Wahlgangs der Ständeratswahlen gefunden worden, schreibt die Staatskanzlei. Erste Abklärungen liessen auf eine vorsätzliche Tat schliessen.

Die falschen Wahlzettel seien frühzeitig erkannt und der korrekte Weiterversand der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten sichergestellt worden. Die 107 Solothurner Gemeinden wurden informiert und darauf hingewiesen, beim Verpacken besonders gut darauf zu achten, nur die korrekten Wahlzettel zu versenden. Wer trotzdem falsche Unterlagen erhalte, werde gebeten, sich sich bei der Gemeinde oder der Staatskanzlei zu melden.

Bereits im Vorfeld zur Abstimmung über das Zentralgefängnis vom 22. Oktober, die zusammen mit den Parlamentswahlen stattfand, waren rund 190 falsche Abstimmungszettel aufgetaucht, wie die Staatskanzlei schreibt. Mit zwei Ausnahmen hätten diese rechtzeitig von den Gemeinden aussortiert werden können.

Gezielte Manipulation «kaum vorstellbar»

Während bisher ein Versehen im Vordergrund stand, müsse nun von einem Muster und damit von einem Vorsatz ausgegangen werden, schreibt die Staatskanzlei. Eine gezielte Manipulation im Sinne eines Wahlbetrugs sei jedoch für beide Urnengänge kaum vorstellbar: Es sei offensichtlich weder die Vorlage noch eine kandidierende Person begünstigt oder benachteiligt worden.

Die Kantonsbehörden vermuten «eine Form von ungezielter Unruhestiftung bei einem externen Auftragsnehmer» und prüfen rechtliche Schritte.