Politik Flugbehörde: Erzwungene Landung von Ryanair in Belarus unrechtmässig

SDA

20.7.2022 - 10:07

ARCHIV - Das Ryanair-Flugzeug, das auf dem Weg von Athen nach Vilnius zu einer erzwungenen Zwischenlandung nach Minsk umgeleitet wurde. Foto: Mindaugas Kulbis/AP/dpa
ARCHIV - Das Ryanair-Flugzeug, das auf dem Weg von Athen nach Vilnius zu einer erzwungenen Zwischenlandung nach Minsk umgeleitet wurde. Foto: Mindaugas Kulbis/AP/dpa
Keystone

Die internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat die erzwungene Landung eines Ryanair-Flugzeuges in Belarus im Mai 2021 als unrechtmässigen Eingriff der Regierung in Minsk verurteilt. Das teilte die Sonderorganisation der UN am Dienstag (Ortszeit) nach Auswertung von neuem Material, darunter auch Tonaufnahmen des für die Maschine zuständigen Flutlotsen in Minsk, mit. Die als Grund für die Landung angegebene Bombendrohung sei absichtlich falsch gewesen und der Flugbesatzung auf Anweisung hoher belarussischer Regierungsbeamter übermittelt worden, so die ICAO.

Die Behörden in Belarus hatten im Mai vergangenen Jahres den Ryanair-Flug FR4978 mit mehr als 100 Menschen an Bord auf dem Weg von Athen nach Vilnius mit einem Kampfjet zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen. An Bord befanden sich auch der regierungskritische belarussische Blogger Roman Protassewitsch, Mitgründer des oppositionellen Telegram-Kanals Nexta, und seine damalige Freundin Sofia Sapega. Beide wurden nach der Landung festgenommen. Die EU sperrte daraufhin ihren Luftraum für Flugzeuge aus der ehemaligen Sowjetrepublik.

Sapega wurde im Mai von der Justiz des autoritär regierten Landes zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie im Messengerdienst Telegram einen oppositionellen Kanal betrieb. Ende Juni bat sie Machthaber Alexander Lukaschenko um Begnadigung.

Gegen Protassewitsch soll Medien zufolge der Prozess noch laufen. In den USA wurden im Januar vier belarussische Regierungsvertreter in Abwesenheit wegen der erzwungenen Landung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft in New York wirft ihnen «Verschwörung zur Luftpiraterie» vor, worauf als Höchststrafe lebenslange Haft stehe. Unter den Passagieren seien auch vier US-Staatsbürger gewesen, hiess es.