Frankreich Frankreich lockert Quarantäne-Regeln für Infizierte und Kontaktfälle

SDA

2.1.2022 - 04:56

Vollständig Geimpfte müssten im Fall einer Infektion von Montag an nur noch sieben Tage in Quarantäne, kündigte Gesundheitsminister Olivier Véran in der Sonntagszeitung «Le Journal du Dimanche» an. Foto: Thibault Camus/AP/dpa
Vollständig Geimpfte müssten im Fall einer Infektion von Montag an nur noch sieben Tage in Quarantäne, kündigte Gesundheitsminister Olivier Véran in der Sonntagszeitung «Le Journal du Dimanche» an. Foto: Thibault Camus/AP/dpa
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Ungeachtet einer Rekordzahl von Corona-Neuinfektionen verkürzt Frankreich seine Quarantäne-Fristen.

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Vollständig Geimpfte müssten im Fall einer Infektion von Montag an nur noch sieben Tage in Quarantäne, kündigte Gesundheitsminister Olivier Véran in der Sonntagszeitung «Le Journal du Dimanche» an. Die Quarantäne kann mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test auf fünf Tage verkürzt werden. Für nicht oder nicht vollständig Geimpfte bleibt es bei einer Quarantäne von zehn Tagen, die mit einem negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden kann.

Kontaktpersonen, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind, müssen weiterhin sieben Tage in Quarantäne. Vollständig geimpfte Kontaktpersonen müssen hingegen in Frankreich ab Montag nicht mehr in Quarantäne, vorausgesetzt sie testen sich binnen sechs Tagen jeweils jeden zweiten Tag. Die entsprechenden Tests gibt es gratis in der Apotheke.

Die Lockerung der Quarantäne-Regeln solle eine Destabilisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens verhindern, betonte Véran. Denn wenn sich ganz Frankreich in Quarantäne befinde, komme das Land zum Stillstand. Alleine am Samstag gab es über 219 000 registrierte Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, das heisst die Zahl der registrierten Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, lag zuletzt bei 1456.

Um in Frankreich als vollständig geimpft zu gelten, müssen Menschen nach ihrer Immunisierung spätestens sieben Monate danach ihre Auffrischimpfung erhalten haben. Diese Frist wird ab dem 15. Februar auf vier Monate verkürzt, kündigte der Gesundheitsminister an.

Der vollständige Impfstatus soll vom 15. Januar auch zur Voraussetzung für den digitalen Corona-Pass werden. Dieser 2G-Nachweis ist Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen, Cafés und Restaurants und wird für Fernreisen per Zug oder Flugzeug benötigt.