Landwirtschaft Gegen Schutz-Kürzung der Freiberger Pferde zugunsten anderer Rassen

hl, sda

2.5.2022 - 15:21

Freiberger Pferde am Marche-Concours National de Chevaux in Saignelégier. Züchter, der Bauernverband und der Kanton Jura möchten, dass die geplante Förderung gefährdeter Nutztierrassen nicht zulasten der  Freibergerrasse eingeführt wird.  (Archivbild)
Freiberger Pferde am Marche-Concours National de Chevaux in Saignelégier. Züchter, der Bauernverband und der Kanton Jura möchten, dass die geplante Förderung gefährdeter Nutztierrassen nicht zulasten der Freibergerrasse eingeführt wird. (Archivbild)
Keystone

Gefährdete einheimische Nutztierrassen sollen analog zu Freiberger Pferden unterstützt werden, ohne dass die Beiträge für die Freiberger sinken. Das fordern Züchter und der Kanton Jura in ihrer Vernehmlassungsantwort zu einer neuen Verordnung des Bundes.

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Die Vernehmlassungsantwort des Freiberger-Zuchtverbandes übergab der Präsident des Zuchtverbandes, Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE), am Montag persönlich an den Direktor des BLW, Christian Hofer.

Die Verordnung, die auf parlamentarische Vorstösse zurückgeht, will eine Erhaltungsprämie für kritische oder gefährdete Schweizer Rassen einführen. Die Prämie soll pro Nutztier ausbezahlt werden, ähnlich der Prämie, die heute für Freiberger Pferde ausbezahlt wird. Sie sollen künftig auch mit dieser Massnahme gefördert werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorschlägt.

Dies geschieht durch eine «leichte Umschichtung der Mittel aus der klassischen Zuchtförderung, von rund 3 Millionen, was fast 10 Prozent des Beitrags für die Zucht entspricht, und durch die Verwendung der bisherigen Mittel für die Erhaltungsprämie für Freibergerpferde», wie Florie Marion, Sprecherin des BLW, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.

Da neu mehr gefährdete Rassen unterstützt werden, sinkt die Erhaltungsprämie für die Freiberger. Während noch im Jahr 2021 für die Erhaltungsprämie für die Freiberger 853'000 Franken aufgewendet wurden, sind es laut einer Schätzung in Zukunft 320'000 Franken, wie das BLW weiter mitteilte.

Gefährdete Rasse

Freiberger sind die einzige in der Schweiz heimische Pferderasse. Mit der Verordnung wäre für die Züchter das Überleben der Freiberger stark gefährdet. Sollte die Verordnung in ihrer jetzigen Form vom Bundesrat verabschiedet werden, würde dies laut dem Freiberger-Zuchtverband bedeuten, dass die Prämie für Freiberger halbiert und die Anzahl prämienberechtigter Pferde um zwei Drittel reduziert würden.

Das jurassische Parlament unterstützt die Züchter und verabschiedete kürzlich einstimmig eine Resolution. Darin wird festgehalten, dass der Kanton Jura nicht gegen Beiträge für alle bedrohten Arten ist, aber die Mittel gesamthaft erhöht werden müssten, um die Prämien für die Freiberger auf dem gleichen Niveau zu halten.

Diese Ansicht vertritt auch der Schweizerische Bauernverband: Auch er möchte, dass das Budget für die geplante Förderung gefährdeter Nutztierrassen erhöht wird, ohne dass bereits bestehende Förderprogramme, wie dasjenige für Freiberger Pferde, darunter leiden.

Ersatz für Wachprämie

Es ist nicht das erste Mal, dass die Züchter und die jurassischen Behörden auf die Barrikaden steigen, um die bereits in der Vergangenheit in Frage gestellte Unterstützung des Bundes für «ihr» Pferd zu verteidigen. Regelmässig sind in den letzten Jahren Bundesräte zum Marché-Concours in Saignelégier gekommen, um sie zu beruhigen.

Anlässlich der Veranstaltung im Jahr 2000 hatte der damalige Wirtschaftsminister Pascal Couchepin die gute Nachricht von der Einführung einer Prämie verkündet. Diese jährliche Subvention sollte damals die von der Armee gezahlte Wachprämie, die Mitte der 1990er Jahre abgeschafft worden war, teilweise kompensieren.

Die sogenannte Tierzuchtverordnung ist Teil des Landwirtschaftlichen Verordnungpakets 2022. Darin sind 22 Verordnungen – 18 des Bundesrates, drei des Wirtschaftsdepartements und eine des BLW – enthalten. Sie werden voraussichtlich im November 2022 vom Bundesrat verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sollen grösstenteils am 1. Januar 2023 in Kraft treten.