Malawi Gericht greift in Wahlprozess in Malawi ein

SDA

26.5.2019 - 03:32

In Malawi dürfen die Wahlergebnisse nicht publiziert werden, bis eine Neuauszählung der bewachten Stimmzettel stattgefunden hat.
In Malawi dürfen die Wahlergebnisse nicht publiziert werden, bis eine Neuauszählung der bewachten Stimmzettel stattgefunden hat.
Source: KEYSTONE/AP/THOKO CHIKONDI

Ein Gericht in Malawi hat die Wahlbehörde des Landes angewiesen, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom 21. Mai vorerst nicht zu veröffentlichen. Die Anordnung des Gerichts erging am Samstag.

Die Verkündung werde angehalten, bis die Ergebnisse «durch eine transparente Neuauszählung der Wahlzettel im Beisein von Vertretern jener politischen Parteien verifiziert seien, welche die Wahl angezweifelt hätten», hiess es. In zwei Dritteln der Wahlbezirke sollen die Stimmen erneut ausgezählt werden.

Die Wahlkommission hatte mit der Veröffentlichung von Teilergebnissen aufgehört, nachdem 147 Beschwerden von mehreren Parteien eingegangen waren. Die oppositionelle Malawi Kongresspartei (MCP) war wegen angeblichen Unregelmässigkeiten in zehn von 28 Wahlbezirken vor Gericht gezogen. MCP-Sprecher Eisenhower Mkaka zufolge hätten einige Wahlzettel eindeutige Manipulationsversuche gezeigt. Vizepräsident Saulos Chilima forderte eine Annullierung der Wahl.

Nach Auszählung von drei Vierteln der Stimmen hatte der amtierende Präsident Peter Mutharika mit 40.9 Prozent in Führung gelegen. MCP-Kandidat Lazarus Chakwera kam auf 35,44 Prozent, Chilima auf 18 Prozent.

EU-Wahlbeobachter hatten die Wahl als «gut geführt, inklusiv, transparent und hart umkämpft» bezeichnet.

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