USAGetöteter schwarzer US-Jogger Arbery: Mordprozess hat begonnen
SDA
19.10.2021 - 00:45
Wanda Cooper-Jones, die Mutter von Ahmaud Arbery, betritt das Gerichtsgebäude von Glynn County, während ihr Anwalt Lee Meritt vorspricht. Foto: Lewis M. Levine/FR142748 AP/dpa
Keystone
Mehr als eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod des schwarzen Joggers Ahmaud Arbery im US-Bundesstaat Georgia hat der Mordprozess gegen die drei weissen Angeklagten begonnen.
Keystone-SDA
19.10.2021, 00:45
SDA
Zum Auftakt startete am Montag in dem Gericht in Brunswick das Auswahlverfahren der Geschworenen, wie US-Medien berichteten. Rund 1000 Kandidaten seien vorgeladen worden. Aus ihnen sollen zwölf Geschworene und vier Vertreter ausgewählt werden, die nicht voreingenommen sind. Der Sender CNN berichtete, alleine die Auswahl könne zwei bis zweieinhalb Wochen dauern. Die Angeklagten plädieren auf nicht schuldig.
Arbery (25) war am 23. Februar vergangenen Jahres beim Joggen in Brunswick erschossen worden. Die Ermittlungen kamen aber erst mehr als zwei Monate später richtig in Gang, als der Fall durch ein verstörendes Handy-Video der Tat breite Aufmerksamkeit erlangte. Wenig später – am 25. Mai 2020 – wurde der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota getötet. Danach kam es über Monate hinweg zu Protesten gegen Rassismus und auch gegen Polizeigewalt in den USA.
Im Fall Arbery wurden der Verdächtige Gregory M. und sein erwachsener Sohn Travis festgenommen, nachdem das Video von dem Angriff öffentlich wurde. Den Ermittlern zufolge hatten sie Arbery zunächst mit ihrem Fahrzeug verfolgt und dann mit Schusswaffen bedroht. Dem Autopsiebericht zufolge wurde Arbery von zwei Schüssen mit Schrotmunition aus nächster Nähe in die Brust getroffen, ein dritter Schuss streifte sein rechtes Handgelenk. Der dritte Angeklagte, William R., hatte die Tat den Ermittlern zufolge gefilmt. Die Verteidigung argumentiert, die Männer hätten Arbery verfolgt, weil sie ihn für einen Einbrecher gehalten hätten.
Zusätzlich zu dem strafrechtlichen Verfahren in Georgia sind die Männer auch noch wegen des mutmasslich rassistischen Hintergrunds der Tat nach Bundesrecht angeklagt. Die Tat werde als «Hassverbrechen» eingestuft, erklärte das Justizministerium im vergangenen April.
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