Coronavirus – Schweiz Härtefallgelder sollen auf 10 Milliarden Franken verdoppelt werden

gg, sda

10.2.2021 - 12:27

Kantone und Wirtschaftsverbände können derzeit zum Vorschlag Stellung nehmen, ob die Härtefallgelder auf 10 Milliarden Franken verdoppelt werden sollen. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich in einer Woche darüber. (Themenbild)
Kantone und Wirtschaftsverbände können derzeit zum Vorschlag Stellung nehmen, ob die Härtefallgelder auf 10 Milliarden Franken verdoppelt werden sollen. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich in einer Woche darüber. (Themenbild)
Keystone

Der Bund fragt derzeit bei Kantonen und Wirtschaftsverbänden nach, ob und wie die Härtefallhilfen weiter ausgebaut werden sollen. Der Konsultationsentwurf sieht eine Verdoppelung der Härtefallgelder auf zehn Milliarden Franken vor.

Über die erneut geplante Ausweitung der Unterstützung berichteten am Mittwoch die Tamedia-Zeitungen. Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liegen die entsprechenden Dokumente vor.

Ende Januar war dem Parlament beantragt worden, die Gelder für Härtefälle auf fünf Milliarden Franken zu verdoppeln. Nun steht eine weitere Verdoppelung zur Diskussion, wie aus den Unterlagen zur Kurzkonsultation der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) hervorgeht. Es handelt sich demnach um Ergebnisse einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Bund und acht kantonalen Vertretungen.

«Aufgrund der Hochrechnung von Bedarfsmeldungen einzelner Kantone und weil sich eine Verlängerung von Einschränkungen für Unternehmen über Ende Februar 2021 hinaus abzeichnet», könnten die fünf Milliarden Franken nicht ausreichen, heisst es in den Unterlagen. Die Kantone und Wirtschaftsverbände sollen deshalb Stellung beziehen, ob sie mit einer weiteren Erhöhung um fünf Milliarden auf insgesamt zehn Milliarden Franken mit einer Kantonsbeteiligung von 20 Prozent einverstanden sind.

Verschiedene Anpassungen

Für grosse Unternehmen steht zudem eine Erhöhung der Höchstgrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge von 1,5 auf acht Millionen Franken im Raum. Voraussetzung für eine solche Erhöhung wäre laut dem EFV «ein Sanierungsbeitrag des Unternehmens».

Angepasst werden soll weiter, dass der Kanton, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, das Härtefallverfahren für sämtliche Niederlassungen des Unternehmens durchführt. Die betroffenen Kantone würden danach Geld von einem Teil der «Bundesratsreserve» erhalten.

Festgehalten werden soll dagegen am gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzrückgang von 40 Prozent, den Unternehmen nachweisen müssen, die von Härtefallgeldern profitieren wollen. Ausgenommen sind hier die von den behördlichen Schliessungen betroffenen Betriebe wie Restaurants oder Kleiderläden.

Der Bundesrat will in einer Woche über die Weiterentwicklung des aktuellen Massnahmenpakets zur wirtschaftlichen Abfederung der Corona-Krise diskutieren. Abschliessend entscheiden wird voraussichtlich das Parlament an der Frühjahrssession im März.

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