Ukraine Justizministerin Keller-Sutter nimmt das K-Wort in den Mund

bo, sda

5.4.2022 - 17:31

Justizministerin Karin Keller Sutter hält Kriegsverbrechen der russischen Truppen in Butscha angesichts der Deutlichkeit der Bilder für "naheliegend". (Archivbild)
Justizministerin Karin Keller Sutter hält Kriegsverbrechen der russischen Truppen in Butscha angesichts der Deutlichkeit der Bilder für "naheliegend". (Archivbild)
Keystone

Im Gegensatz zu Bundespräsident Ignazio Cassis hat Justizministerin Karin Keller-Sutter das Wort «Kriegsverbrechen» im Zusammenhang mit den mutmasslichen Gräueltaten russischer Armeeangehöriger im Ukraine-Krieg in den Mund genommen.

Keystone-SDA, bo, sda

Keller-Sutter sagte am Dienstag am Rande ihres Arbeitsbesuchs in Berlin gegenüber dem Fernsehen SRF: «Bei den Bildern, die wir sehen von diesem Massaker, ist es naheliegend, dass es sich um Kriegsverbrechen handeln könnte.»

Und diese seien gemäss Genfer Konventionen strafbar. Auch nach Schweizer Strafgesetzbuch sei es ein Kriegsverbrechen, Zivilisten zu töten und zivile Infrastrukturen zu zerstören. Aber das müsse alles abgeklärt werden. Die Schweiz werde dazu ihren Beitrag leisten.

Vorsichtiger hatte sich Cassis am Montag geäussert. Es seien schockierende Bilder, aber Staat und Diplomatie müssten kühlen Kopf bewahren. Der Bundespräsident vermied dabei den Ausdruck «Kriegsverbrechen» und musste für seine Zurückhaltung Kritik einstecken.

Das Aussendepartement hatte am Sonntagabend erklärt, die Schweiz unterstütze Untersuchungen von mutmasslichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts in der Ukraine. Berichte aus Butscha liessen schwere Verstösse befürchten.

Nach dem Abzug russischer Truppen hatte die Ukraine eigenen Angaben vom Sonntag zufolge in der Region rund um Kiew die Leichen von insgesamt 410 Bewohnerinnen und Bewohnern geborgen. Für internationales Entsetzen sorgten am Sonntag vor allem Bilder aus Butscha rund 20 Kilometer nordwestlich von Kiew, wo Leichen von Bewohnern auf der Strasse lagen, teilweise nackt und mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen.