Politik Justizreform: Polens Präsident wendet sich an Verfassungsgericht

SDA

11.2.2023 - 16:00

Andrzej Duda, Präsident von Polen, kommt zu einer Sitzung des Weltwirtschaftsforums (WEF) an. Das jährliche Treffen des Weltwirtschaftsforums fand vom 16. Januar bis zum 20. Januar 2023 in Davos statt. Foto: Markus Schreiber/AP/dpa
Andrzej Duda, Präsident von Polen, kommt zu einer Sitzung des Weltwirtschaftsforums (WEF) an. Das jährliche Treffen des Weltwirtschaftsforums fand vom 16. Januar bis zum 20. Januar 2023 in Davos statt. Foto: Markus Schreiber/AP/dpa
Keystone

Der polnische Präsident Andrzej Duda lässt ein Gesetz mit Nachbesserungen an den umstrittenen Justizreformen vom Verfassungsgericht überprüfen. Es werfe «ernsthafte verfassungsrechtliche Kontroversen» auf, teilte der nationalkonservative Politiker mit. Die Novelle könne erst in Kraft treten, wenn ihre Vereinbarkeit mit dem polnischen Grundgesetz geklärt sei. Justizminister Zbigniew Ziobro begrüsste die Entscheidung der Agentur PAP zufolge am Samstag. Eine Politik der Zugeständnisse an die Europäische Kommission sei eine schlechte Politik und führe nur zu immer neuen Forderungen, sagte der Vorsitzende der PiS-Koalitionspartei Solidarna Polska (Solidarisches Polen).

Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht unter anderem vor, dass für Disziplinarangelegenheiten gegen Richter künftig statt des Obersten Gerichts das Oberste Verwaltungsgericht zuständig sein soll. Die Nachbesserungen sollten Polen näher an eine Freigabe von milliardenschweren Corona-Finanzhilfen bringen. Die EU-Kommission hatte die Gelder wegen Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit eingefroren.

Die seit 2015 regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte das Justizwesen des Landes umgestaltet. Die EU-Kommission nahm besonders Anstoss an der 2018 eingeführten Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen konnte. Im Juli 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Polen damit gegen europäisches Recht verstösst. Im Juli 2022 wurde die Disziplinarkammer aufgelöst. Stattdessen wurde eine «Kammer für berufliche Verantwortung» am Obersten Gericht eingerichtet.