Coronavirus – Schweiz Kantone sind für allfällige neue Corona-Massnahmen zuständig

gg, sda

18.5.2022 - 13:08

Gesundheitsminister Alain Berset (rechts) und Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), sind sich nicht einig darüber, wer bei einer allfälligen künftigen Explosion der Corona-Infektionen das Zepter übernehmen soll. (Archivbild)
Gesundheitsminister Alain Berset (rechts) und Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), sind sich nicht einig darüber, wer bei einer allfälligen künftigen Explosion der Corona-Infektionen das Zepter übernehmen soll. (Archivbild)
Keystone

Falls die Corona-Zahlen im Herbst wieder rasch zunehmen sollten, ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Kantone zuständig dafür, allfällige Massnahmen anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bundesrat hält trotz Kritik an diesem Grundsatzentscheid fest.

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Seit Anfang April gilt in der Schweiz wieder die «normale Lage» gemäss Epidemiengesetz. Die letzten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurden damals aufgehoben. Das Zepter haben seither die Kantone in der Hand.

Das soll bis auf weiteres so bleiben, wie der Bundesrat in seinem am Mittwoch verabschiedeten Grundlagenpapier festhält. Dieses regelt die Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten während der Corona-Pandemie bis im kommenden Frühling.

Bundeseingriff als Ultima Ratio

Falls bei wieder rasch ansteigenden Infektionszahlen gehandelt werden müsste, wären die Kantone in der Pflicht, allfällige Massnahmen wie Isolation, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bund unterstützt sie bei Bedarf, etwa mit Empfehlungen. Eingreifen würde er nur, «wenn die Bemühungen der Kantone nicht ausreichen, die Verbreitung des Virus zu verhindern, und eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht».

Die Kantone seien für die Gesundheitsversorgung zuständig und hätten in den vergangenen zwei Jahren Kapazitäten und Fähigkeiten aufgebaut, um auf die Entwicklungen der Covid-19-Epidemie in der Schweiz in geeigneter Form zu reagieren, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Weiterhin zuständig sei der Bund für die Überwachung, den Personenverkehr, die Impfstoffe und die Aufsicht.

Kantone kritisieren «zu hohe Hürden»

In der Konsultation hatten sich viele Kantone kritisch zum Grundlagenpapier geäussert. Sie lehnten es ab, das Papier für die Übergangsphase als gemeinsames Dokument zu verabschieden. Hauptdifferenz zwischen Bund und Kantonen ist die Aufgabenteilung, falls die Infektionszahlen wieder rasch zunehmen.

Aus der Sicht der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) werden die Hürden für einen erneuten Wechsel in die «besondere Lage» zu hoch gesetzt. Falls eine neue epidemische Welle mit einem erhöhten Risiko einer Überlastung des Gesundheitswesens auftreten sollte, werde sich der Fokus unweigerlich wieder auf die nationale Ebene verschieben, heisst es in einer Stellungnahme vom Mittwoch.