Chile - Bolivien Keine Änderung des Grenzverlaufs

SDA

1.10.2018 - 17:11

Gemäss dem Entscheid des Uno-Gerichtshofs in Den Haag ist Chile rechtlich nicht verpflichtet, Verhandlungen mit Bolivien über einen Zugang zum Pazifik zu führen. (Archivbild)
Gemäss dem Entscheid des Uno-Gerichtshofs in Den Haag ist Chile rechtlich nicht verpflichtet, Verhandlungen mit Bolivien über einen Zugang zum Pazifik zu führen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/AP/PETER DEJONG

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Boliviens Forderung nach einem eigenen Zugang zum Meer durch chilenisches Gebiet zurückgewiesen. Damit fällte er im jahrzehntelangen Streit zwischen den beiden südamerikanischen Ländern eine Entscheidung.

Chile sei rechtlich nicht verpflichtet, Verhandlungen mit Bolivien über einen Zugang zum Pazifik zu führen, erklärte Richter Abdulqawi Ahmed Yusuf am Montag in Den Haag. Dies habe der Internationale Gerichtshof mit zwölf zu drei Stimmen entschieden.

Bolivien hatte 1883 seinen Zugang zum Meer verloren, als es nach einem Krieg mit Chile 120'000 Quadratkilometer Land und 400 Kilometer Küste abtreten musste. Die bolivianische Regierung drang seit Jahren darauf, von Chile wieder einen Zugang zum Pazifik zu erhalten. Im April 2013 rief sie den IGH an, um Verhandlungen mit Chile über einen neuen Grenzverlauf durchzusetzen.

Chile beharrt darauf, dass die Grenzen im Friedensvertrag von 1904 verbindlich festgelegt worden seien. Nach Ansicht Boliviens ist dieses Abkommen allerdings nicht gültig, da es unter Zwang unterzeichnet worden sei. Die beiden südamerikanischen Länder unterhalten seit 1978 keine diplomatischen Beziehungen zueinander.

Zurück zur Startseite

SDA