Berufsbildung Kritik an zu früher Ausschreibung von Lehrstellen

SDA/jka

9.2.2021 - 11:54

Ab wann sollen freie Lehrstellen in Zukunft ausgeschrieben werden dürfen? 
Ab wann sollen freie Lehrstellen in Zukunft ausgeschrieben werden dürfen? 
Bild: Keystone

Lehrstellen sollen künftig bereits Ende des zweiten Sekundar-Schuljahres vergeben werden. Das stösst der Lehrerschaft und den Berufsverbänden sauer auf. 

Neu soll die Lehrstellen-Suche bereits im Frühjahr des zweiten Jahrs in der Sekundarstufe erfolgen – also 1,5 Jahren vor Lehrbeginn. Die Lehrstellen würden damit deutlich früher vergeben als bisher. So hat es die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz entschieden.

Das Vorhaben stösst bei Lehrerinnen und Lehrern sowie Berufsverbänden auf Widerstand. Sie sehen die Chancengleichheit gefährdet, auch der Druck auf die Jugendliche steige. Zudem brächten private Lehrstellenvermittler und Testanbieter Eltern und Junge unter Zugzwang.

Schnupperlehre keine Selektion

Schnupperlehren im zweiten Jahr dienten gemäss dem geltenden Berufswahlfahrplan der Berufsfindung und nicht der Bewerbung. Weil nach neuer Regelung der Berufsbildungsämter die Lehrstellen zu diesem Zeitpunkt aber bereits publiziert seien, steige der Druck auf die Auszubildenden, sich eine Stelle zu sichern. Der für eine erfolgreiche Berufswahl wichtige Selbstfindungsprozess werde damit verkürzt und verfälscht.

Rund um die Lehrstellensuche habe sich in den letzten Jahren eine rege Geschäftstätigkeit Privater entfaltet, schreiben die Organisationen weiter. Mit aggressivem Marketing setzten private Lehrstellenvermittler Jugendliche und Eltern unter Zugzwang.

Eignungstests aller Art mit einer eigentlichen Vorbereitungsindustrie seien im Angebot. Diese Tests dienten den Lehrbetrieben immer häufiger als alleinige Grundlage bei der Lehrstellenvergabe. Die Aussagekraft der Tests sei aber zu hinterfragen, schreiben die Organisationen.

Reger Datenhandel

Und die privaten Testanbieter haben den Angaben zufolge eine weitere Geldmaschine entdeckt. Sie bieten den Lehrbetrieben gegen Entgelt Kontaktdaten von guten Absolventinnen und Absolventen ihrer Tests an. Die Verbände werten das als Verstoss gegen die Chancengleichheit.

Sie verlangen darum, dass die Ausschreibung von Lehrstellen frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn erfolgen darf, also wie bisher ab 1. August des vorangehenden Jahrs. Schnupperlehren müssten frei von Selektionsdruck sein. Die Vermittlung von Kontaktdaten solle verboten und der Datenschutz durchgesetzt werden, lauten weitere Forderungen.

Das Schweizerische Dienstleistungszentrum für Berufsbildung und -beratung soll im weiteren keine privaten Daten an Unternehmen weitergeben, «um auf Kosten Lehrstellen suchender Jugendlicher und ihrer Eltern lukrative Geschäftsmodelle umzusetzen».

Zurück zur Startseite

SDA/jka