Leiche in Höhle22-Jähriger als Tatverdächtiger festgenommen
ga, sda
29.3.2021 - 10:48
Vor knapp einem Jahr wurde am Bruggerberg im Kanton Aargau ein toter junger Mann aufgefunden. Nun hat die Polizei einen 22-jährigen Tatverdächtigen festgenommen.
Keystone-SDA, ga, sda
29.03.2021, 10:48
29.03.2021, 11:11
SDA
Im Tötungsdelikt Bruggerberg im Kanton Aargau ist ein 22-jähriger Schweizer festgenommen worden. Er steht gemäss Justiz unter dringendem Verdacht, für den Tod des im April 2020 in einer Höhle aufgefundenen jungen Mannes aus dem Kanton Zürich verantwortlich zu sein.
Der Schweizer aus der Region Brugg sei am vergangenen Freitag von der Kantonspolizei festgenommen worden, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mit. Zum Aussageverhalten des Beschuldigten wurden mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben gemacht.
Der genaue Hergang wie auch das Motiv und der Hintergrund der Tat seien Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete gegen den 22-Jährigen ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Sie beantragte beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten.
Anfang Monat hatte die Oberstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der im April 2020 tot in einer Höhle am Bruggerberg in Brugg aufgefundene 24-jährige Schweizer Opfer eines Tötungsdelikt ist. Die Ermittlungsbehörden suchten Hinweise aus der Bevölkerung, um das Tötungsdelikt aufzuklären.
Der Fundort ist eine alte, einst von Menschenhand geschaffene Sandsteinhöhle am Bruggerberg oberhalb von Brugg. Privatpersonen hatten den verschütteten Einstieg freigeschaufelt und stiessen am Sonntag, 5. April 2020, im Innern des Gewölbes auf die sterblichen Überreste eines Menschen. Abklärungen ergaben, dass es sich beim Toten um einen Mann handelte, der seit 7. April 2019 im Kanton Zürich als vermisst gemeldet war.
Wie der 24-Jährige ums Leben kam, war zunächst unklar. Die Beurteilbarkeit der Todesursache war im Rahmen der Obduktion eingeschränkt, wie die Oberstaatsanwaltschaft in der Medienmitteilung vom Monat festhält.
Das damals von der Staatsanwaltschaft gegebene rechtsmedizinische Gutachten habe keine äusseren Gewalteinwirkungen feststellen können. Die weiteren Erhebungen zeigten jedoch auf, dass die Höhle von aussen verschlossen worden sei.