Grossbritannien London will für Ruanda-Pläne ausdrücklich Menschenrechte aussetzen

SDA

6.12.2023 - 19:06

James Cleverly (l), Innenminister von Großbritannien, und Vincent Birut, Außenminister von Ruanda, schütteln sich nach der Unterzeichnung eines neuen Vertrages die Hände. Foto: Ben Birchall/Pool PA/AP/dpa
James Cleverly (l), Innenminister von Großbritannien, und Vincent Birut, Außenminister von Ruanda, schütteln sich nach der Unterzeichnung eines neuen Vertrages die Hände. Foto: Ben Birchall/Pool PA/AP/dpa
Keystone

Die britische Regierung will sich bei ihren umstrittenen Plänen zur Abschiebung von Asylsuchenden nach Ruanda ausdrücklich nicht von Menschenrechten stoppen lassen.

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Der konservative Premierminister Rishi Sunak sagte, ein neuer Gesetzentwurf werde festlegen, dass zentrale Teile des britischen «Human Rights Act», der Menschenrechte vorschreibt, im Fall von Ruanda nicht angewendet werden können. Dies werde sicherstellen, «dass unser Plan nicht gestoppt werden kann», sagte Sunak. Mit dem geplanten Gesetz soll Ruanda zum sicheren Drittstaat erklärt werden.

Die britische Regierung will Asylsuchende, die irregulär ins Land kommen, ungeachtet ihrer Herkunft umgehend in das ostafrikanische Land ausfliegen. Sie sollen dort Asyl beantragen, eine Rückkehr nach Grossbritannien ist ausgeschlossen. Das Oberste Gericht in London hatte das Vorhaben auch mit Verweis auf rechtsstaatliche Defizite in Ruanda gestoppt. Mit dem neuen Gesetz glaubt die Regierung, die Vorbehalte aus dem Weg räumen zu können. Premier Sunak steht unter erheblichem Druck des rechten Flügels, die Migration deutlich zu reduzieren.

Für Aufsehen sorgte ein ausserordentliches Zitat von Innenminister James Cleverly auf der ersten Seite des Entwurfs. Er sei ausserstande zu sagen, ob das Gesetz mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (ECHR) vereinbar sei, heisst es dort. Der rechte Flügel von Sunaks Konservativer Partei fordert, Grossbritannien solle aus der ECHR aussteigen, damit internationale Gerichte das Vorhaben nicht mehr stoppen können.