DeutschlandMerkel warnt vor verfrühten Lockerungen
SDA
20.4.2020 - 16:46
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat an die Regierungschefs der 16 deutschen Länder appelliert, die Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht zu früh und zu weitgehend zu lockern.
«Es kann auch ein Fehler sein, dass man zu schnell voranschreitet», sagte sie am Montag in Berlin nach einer Sitzung des Corona-Krisenkabinetts.
Schon vor der Sitzung hatte die Regierungschefin die Diskussionen über weitergehende Lockerungen der Beschränkungen scharf kritisiert. In einer Schaltkonferenz mit dem Präsidium ihrer Partei CDU sprach sie Teilnehmern zufolge von «Öffnungsdiskussionsorgien». Dies erhöhe das Risiko eines Rückfalls sehr stark, warnte sie dabei.
Die deutsche Regierung und die 16 Länder hatten sich nach fast vier Wochen Zwangspause vergangene Woche darauf geeinigt, dass von diesem Montag an kleine und mittlere Geschäfte bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Die Details hängen von Branche und Bundesland ab. In den ersten Ländern sollte für die Abschlussklassen die Schule wieder losgehen. Die strikten Kontakt- und Abstandsregeln sollen allerdings mindestens bis zum 3. Mai weiter gelten. Eine deutschlandweite Maskenpflicht gibt es nicht.
Mit harten Massnahmen sei viel erreicht worden, und die Reproduktionszahl der Infektionsketten sei unter 1 gedrückt worden, so Merkel nach der Sitzung des Corona-Krisenkabinetts. In Deutschland sind bisher mehr als 142'400 Infektionen mit dem neuen Coronavirus registriert worden, mindestens 4'420 starben. Das geht aus einer Auswertung der Deutschen Presse-Agentur hervor, die die neuesten Zahlen der Bundesländer berücksichtigt.
Merkels Äusserung über «Öffnungsdiskussionsorgien» stiess bei der oppositionellen FDP auf Kritik. «Auch die Bundeskanzlerin steht nicht über dem Gesetz. Angela Merkel masst sich in der Corona-Krise Regelungskompetenzen an, die sie nicht hat», sagte Parteivize Wolfgang Kubicki am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zuständig seien nach dem Infektionsschutzgesetz die Länder.
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