Kantonale Abstimmung NE Neuenburger Volk will in Religionsfragen mitreden

mi, sda

26.9.2021 - 14:04

Die jüdische Gemeinde gehört im Kanton Neuenburg zu den Religionen, die noch nicht öffentlich anerkannt sind. (Symbolbild).
Die jüdische Gemeinde gehört im Kanton Neuenburg zu den Religionen, die noch nicht öffentlich anerkannt sind. (Symbolbild).
Keystone

Das Neuenburger Stimmvolk will bei der Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften mitreden. Es lehnte am Sonntag das neue Religionsgesetz mit 56,25 Prozent Nein-Stimmen ab, das diese Kompetenz dem Kantonsparlament überlassen wollte.

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Bei einer Stimmbeteiligung von 45,8 Prozent sagten 27'120 Stimmberechtigte Nein zur Vorlage, 21'094 stimmten ihr zu, wie die Staatskanzlei mitteilte.

FDP und SVP hatten das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Sie wollten damit erreichen, dass das Volk bei der Anerkennung neuer Glaubensgemeinschaften das letzte Wort hat.

Die Mitte und die Arbeiterpartei POP waren ebenfalls gegen das Gesetz, allerdings aus anderen Gründen. Diese Parteien wollten insbesondere die strikte Trennung von Kirche und Staat verteidigen.

Die Neuenburger Kantonsregierung, SP, Grüne, Grünliberale und die EVP traten für die Vorlage ein. Hinter das Gesetz stellten sich auch die drei seit 1948 im Kanton öffentlich anerkannten Landeskirchen – die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche.

Im abgelehnten Gesetz war vorgesehen, dass die Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften von drei Fünfteln der Mitglieder des Kantonsparlaments hätte beschlossen werden können. Eine obligatorische Volksabstimmung war nicht vorgesehen. 30 Parlamentarier hätten aber das Referendum ergreifen können.

Soziale und kulturelle Rolle

Neu anerkannte Glaubensgemeinschaften hätten fakultativen Religionsunterricht in öffentlichen Schulgebäuden anbieten, von Steuern befreit werden und freiwillige Kirchenbeiträge einziehen können. Subventionen hätten sie hingegen nicht erhalten. Die drei aktuell anerkannten Kirchen bilden in dieser Beziehung aus historischen Gründen eine Ausnahme. Dasselbe gilt für die Bereitstellung von Gotteshäusern.

Voraussetzung für die Anerkennung wäre gewesen, dass die Gemeinschaften als gemeinnützige Vereine organisiert sind, eine soziale und kulturelle Rolle spielen, die schweizerischen und internationalen Rechte respektieren und ihre Finanzierung transparent machen.

Zurückhaltung bei Muslimen

Nach der Ablehnung des Gesetzes sind verschiedene Optionen möglich. So könnte das Kantonsparlament beispielsweise eine neue Vorlage verabschieden und dabei die Möglichkeit eines obligatorischen Referendums hinzufügen. Ebenfalls nicht ausgeschlossen ist, dass das Anliegen für mehrere Jahre schubladisiert wird.

Die Freie Evangelische Kirche, die im Kanton Neuenburg bereits vor 20 Jahren einen Antrag auf Anerkennung gestellt hatte, als dies mit der neuen Kantonsverfassung prinzipiell möglich wurde, muss sich weiter gedulden. Die jüdische Gemeinschaft hätte wohl ebenfalls ein Gesuch gestellt, wenn das Gesetz angenommen worden wäre.

Die muslimische Gemeinschaft gab sich hingegen zurückhaltend. Sie hatte sich gewünscht, dass die Behörden und nicht das Volk über die Frage der Anerkennung entscheiden, um populistische und vorurteilsbehaftete Diskussionen zu verhindern.