RusslandOppositioneller Nadeschdin bei Präsidentenwahl nicht zugelassen
SDA
8.2.2024 - 11:21
Russlands Zentrale Wahlkommission lässt den liberalen Oppositionellen und Kriegsgegner Boris Nadeschdin erwartungsgemäss nicht als Kandidat zur Abstimmung über den Präsidenten im März zu.
Keystone-SDA
08.02.2024, 11:21
SDA
Die Wahlkommission unter Leiterin Ella Pamfilowa begründete die Ablehnung am Donnerstag in Moskau mit einer Vielzahl an fehlerhaften Unterstützerunterschriften. Damit treten neben Kremlchef Wladimir Putin, der zum fünften Mal Präsident werden will, drei weitere Kandidaten an. Sie gelten als aussichtslose Bewerber, die Putin entweder direkt unterstützen oder kein eigenes politisches Profil haben.
Der 60 Jahre alte Nadeschdin galt als Hoffnung der Opposition auf eine Alternative zu Putin. Der Politiker will die Entscheidung der Wahlkommission vor dem Obersten Gericht anfechten. «Ich bin nicht einverstanden mit der Entscheidung der Wahlleitung», sagte Nadeschdin. Die Unterschriften für ihn seien offen und ehrlich gesammelt worden. «Von meinen Absichten lasse ich nicht ab.»
Unterstützer hatten für Nadeschdin, der für die Partei Bürgerinitiative antreten wollte, im Januar lange angestanden, um ihre Unterschriften für ihn als Kandidat bei der Wahl vom 15. bis 17. März abzugeben. Dabei kamen deutlich mehr als die geforderten 100 000 Unterschriften zusammen. Aus einer Stichprobe von 60 000 Unterschriften wurden laut Wahlkommission 9147 für ungültig erklärt. Das waren rund 15 Prozent bei einem zulässigen Maximalwert von 5 Prozent.
Nadeschdin war der einzige Bewerber, der offen gegen Putins Angriffskrieg in der Ukraine auftrat. Für diese Anti-Kriegs-Haltung erntete der Oppositionspolitiker zum Ärger des Kreml von vielen Landsleuten grossen Zuspruch. Politische Beobachter hatten die Kandidatur Nadeschdins praktisch ausgeschlossen.
Amtsinhaber Putin hatte 2020 extra die russische Verfassung ändern lassen, um erneut als Kandidat antreten zu können. Seine Wiederwahl gilt als sicher. Nach sechs Jahren im Amt darf er laut aktuell gültiger Verfassung 2030 ein letztes Mal kandidieren.
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