Politik Polens Linke will Abtreibungen entkriminalisieren

SDA

11.4.2024 - 15:28

ARCHIV - Ein Demonstrant hält einen Kleiderbügel, ein Symbol für gefährliche illegale Schwangerschaftsabbrüche, während einer Demonstration vor dem polnischen Parlament. Das mitregierende Linksbündnis Lewica hat für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche geworben. Foto: Czarek Sokolowski/AP/dpa
ARCHIV - Ein Demonstrant hält einen Kleiderbügel, ein Symbol für gefährliche illegale Schwangerschaftsabbrüche, während einer Demonstration vor dem polnischen Parlament. Das mitregierende Linksbündnis Lewica hat für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche geworben. Foto: Czarek Sokolowski/AP/dpa
Keystone

In Polen hat das mitregierende Linksbündnis Lewica für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche geworben.

Keystone-SDA

Der Schwangerschaftsabbruch selbst werde derzeit zwar nicht strafrechtlich geahndet, sagte die Abgeordnete Anna Maria Zukowska am Donnerstag in einer Parlamentsdebatte. Doch für die Beihilfe zu einer Abtreibung drohe eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. «Das ist eine harte Strafe für einen liebenden Ehemann, einen Partner, eine Mutter, eine Schwester, eine Freundin, die helfen will und die Pillen kauft, mit denen Schwangerschaften heute am häufigsten abgebrochen werden».

Das polnische Abtreibungsrecht ist eines der strengsten in Europa. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur nach einer Vergewaltigung oder Inzest erlaubt – oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Weist das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen auf, dürfen Frauen keinen Abbruch vornehmen.

Regierungschef Donald Tusk hatte im Wahlkampf eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts versprochen. Doch seine Drei-Parteien-Regierung streitet darüber, wie weit die Lockerung gehen soll.

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen – geregelt wird das im Paragraf 218. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt. Vor dem Hintergrund einer erwarteten Experten-Empfehlung an die Bundesregierung gibt es derzeit auch in Deutschland viele Forderungen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren.