«Herzschlag-Gesetz» Repräsentantenhaus von Oklahoma stimmt für strenges Abtreibungsgesetz

dpa

28.4.2022 - 18:55

Der republikanischen Gouverneur Kevin Stitt muss das Abtreibungsgesetz noch unterzeichnen.
Der republikanischen Gouverneur Kevin Stitt muss das Abtreibungsgesetz noch unterzeichnen.
Bild: KEYSTONE

Das Repräsentantenhaus von Oklahoma hat ein extrem strenges Abtreibungsgesetz beschlossen. Schwangerschaftsabbrüche nach sechs Wochen Schwangerschaft sollen verboten werden.

Das Repräsentantenhaus des US-Staats Oklahoma hat ein Abtreibungsgesetz nach texanischem Vorbild beschlossen. Das Gesetz verbietet Schwangerschaftsabbrüche nach etwa sechs Wochen Schwangerschaft – viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind.

Die von Republikanern dominierte Parlamentskammer nahm den Gesetzentwurf mit 68 zu 12 Stimmen an – ohne Diskussion oder Debatte. Das Gesetz geht nun zur Unterzeichnung an den republikanischen Gouverneur Kevin Stitt. Es wurde erwartet, dass dieser es innerhalb von Tagen unterzeichnet.

Teil eines US-Kulturkampfes

Der Angriff auf Abtreibungsrechte ist Teil eines Kulturkampfes in den USA, in dessen Zuge Konservative in einigen US-Staaten auch versuchen, LGBTQ-Rechte einzuschränken. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transpersonen und queere Menschen.

Das als «Herzschlag-Gesetz» bekannte Gesetz untersagt eine Abtreibung, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann. Aus Sicht von Experten ist dies nach etwa sechs Wochen Schwangerschaft der Fall. Ein ähnliches Gesetz, das im vergangenen Jahr in Texas angenommen wurde, führte zu einer dramatischen Abnahme der in dem Staat durchgeführten Abtreibungen. Viele Frauen begaben sich dafür stattdessen nach Oklahoma oder in andere benachbarte Staaten.

Wie in Texas erlaubt das Gesetz in Oklahoma Privatpersonen, Anbieter von Abtreibungen und jeden, der einer Frau hilft, eine Abtreibung zu erhalten, zu verklagen und dafür im Falle eines Strafverfahrens bis zu 10 000 Dollar (etwa 9500 Euro) zu erhalten.