USA Supreme Court hört Fall zu Rechten gleichgeschlechtlicher Paare

SDA

5.12.2022 - 21:46

Lorie Smith (r), eine christliche Grafikerin und Website-Designerin aus Colorado, in Begleitung von Kristen Waggoner (2. von links), ihrer Anwältin, spricht vor dem Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der USA. Smith möchte auf ihrer Homepage festhalten, dass sie für gleichgeschlechtliche Paare keine Webseiten entwerfen möchte. Das ist allerdings nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat, weshalb ihr Fall vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt wird. Der Fall könnte weitreichende Konsequenzen für die Rechte der LGBTQ-Gemeinde haben. Foto: Andrew Harnik/AP/dpa
Lorie Smith (r), eine christliche Grafikerin und Website-Designerin aus Colorado, in Begleitung von Kristen Waggoner (2. von links), ihrer Anwältin, spricht vor dem Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der USA. Smith möchte auf ihrer Homepage festhalten, dass sie für gleichgeschlechtliche Paare keine Webseiten entwerfen möchte. Das ist allerdings nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat, weshalb ihr Fall vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt wird. Der Fall könnte weitreichende Konsequenzen für die Rechte der LGBTQ-Gemeinde haben. Foto: Andrew Harnik/AP/dpa
Keystone

Das Oberste Gericht der USA hat sich mit einem Fall befasst, der die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare deutlich einschränken könnte. Einige Richter zeigten sich bei der Anhörung am Montag in der US-Hauptstadt Washington offen für die Argumente einer Webdesignerin, die ihre Dienste aus religiösen Gründen nur heterosexuellen Paaren anbieten will. Die drei als liberal geltenden Richterinnen warfen hingegen die Frage auf, wo die Grenze bei dieser Argumentation zu ziehen sei – und ob nicht die Gefahr bestehe, dass nach der Logik der Klägerin künftig etwa Ladeninhaber auch Schwarzen oder Menschen mit Behinderung bestimmte Dienste verweigern könnten.

Keystone-SDA

Die Webdesignerin aus dem US-Bundesstaat Colorado möchte auf ihrer Homepage festhalten, dass sie für gleichgeschlechtliche Paare keine Webseiten entwerfen möchte. Das ist allerdings nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat.

Der Fall der Webdesignerin könnte weitreichende Konsequenzen für die Rechte der LGBTQ-Gemeinde haben. Es geht um die grundlegende Frage, ob das Recht auf freie Meinungsäusserung Rechte zum Schutz von Minderheiten aushebeln kann. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen sowie queere Menschen.

Dass der Supreme Court bereit ist, etablierte Rechte zurückzunehmen, zeigte sich im Juni. Damals kassierte das Gericht das Recht auf Abtreibung, das rund 50 Jahre lang galt. Unter Ex-Präsident Donald Trump ist der Supreme Court deutlich nach rechts gerückt. Es gibt nur noch drei Richterinnen, die als liberal gelten. Dem gegenüber stehen sechs erzkonservative und teils sehr religiöse Richter, die zuletzt auch immer wieder im Sinne religiöser Kläger entschieden.