Fall Stormy Daniels Trumps Anwalt will im Fall Stormy Daniels Auskunft verweigern

AP

26.4.2018

Der persönliche Anwalt von US-Präsident Donald Trump will im Fall Stormy Daniels von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dies werde im Zusammenhang mit allen Verfahren in der Sache gelten, teilte Cohen mit. Er berief sich auf den 5. Zusatzartikel zur US-Verfassung.

In einer Eingabe vor Gericht erklärte Cohen, FBI-Ermittler hätten «mehrere elektronische Geräte und Dokumente» in seinem Besitz beschlagnahmt, die Informationen über eine Zahlung von 130 000 Dollar an den Pornostar Stormy Daniels enthielten. Ebenfalls beschlagnahmt worden seien Notizen, die Cohen mit seinem eigenen Anwalt in der Sache angefertigt habe.

Die Schauspielerin, mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford, behauptet, vor Jahren eine Affäre mit dem heutigen Präsidenten Trump gehabt zu haben. Vor der Präsidentenwahl 2016 ist ihr das Geld nach eigener Aussage in einer Schweigevereinbarung gezahlt worden. Daniels will den Vertrag für nichtig erklären lassen und hat angeboten, das Geld zurückzugeben.

Ihr Anwalt, Michael Avenatti, nannte Cohens Antrag auf Auskunftsverweigerungsrecht eine «beachtliche Entwicklung». Niemals zuvor in der US-Geschichte habe der Anwalt eines amtierenden Präsidenten in Angelegenheiten rund um den Präsidenten vom 5. Zusatzartikel der Verfassung Gebrauch gemacht, twitterte Avenatti.

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