PolitikUN-Bericht: Folter und willkürliche Verhaftungen in Venezuela
SDA
15.10.2024 - 13:15
In Venezuela ist es rund um die umstrittene Präsidentenwahl einem UN-Bericht zufolge zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen.
15.10.2024, 13:15
SDA
«Dazu gehören willkürliche Verhaftungen, Folter, kurzzeitiges Verschwindenlassen und sexuelle Gewalt – alles im Rahmen eines koordinierten Plans, um Kritiker und vermeintliche Gegner zum Schweigen zu bringen», heisst es in einem Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen. Unter den Opfern seien auch Kinder und Menschen mit Behinderungen.
Die Untersuchung, die einen ersten Bericht der Kommission vom 20. September erweitert, dokumentiert demnach zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, die von der venezolanischen Regierung, den Sicherheitskräften und regierungsnahen bewaffneten zivilen Gruppen vor, während und nach der Wahl im Juli begangen wurden.
Gefangene mit Folter bedroht
Um Gefangene dazu zu bringen, sich wegen schwerer Verbrechen wie Terrorismus selbst zu belasten, seien sie auch mit Folter bedroht worden. «Der Mangel an Beweisen und das Fehlen von Anwälten ihrer Wahl bringen die Opfer in eine besonders verletzliche Lage, da eine Selbstbezichtigung unverhältnismässig hohe Haftstrafen nach sich ziehen könnte», heisst es in dem Bericht. Besonders gravierend sei die Lage der inhaftierten Kinder und Jugendlichen, die denselben Gefahren ausgesetzt seien.
Nach einer von Betrugsvorwürfen überschatteten Präsidentenwahl am 28. Juli hatte die linientreue Wahlbehörde den seit 2013 regierenden Nicolás Maduro zum Sieger erklärt. Die Opposition des Landes sprach hingegen von Wahlbetrug und reklamierte den Sieg für ihren Kandidaten Edmundo González.
Im Zuge der Wahl war es zu Protesten gekommen, die von der Staatsgewalt gewaltsam niedergeschlagen wurden. Nach Angaben der Untersuchungskommission wurden bei den jüngsten Vorfällen 25 Menschen erschossen und getötet. «Hunderte andere wurden verletzt, während Tausende inhaftiert wurden, nur weil sie ihr Grundrecht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen haben», hiess es weiter.
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