Iran UN-Gericht weist Klage gegen USA zum grossen Teil ab

dpa / tchs

30.3.2023 - 18:28

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag gab dem Iran nur im Fall von kleineren Summen recht. (Archivbild)
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag gab dem Iran nur im Fall von kleineren Summen recht. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Es ging um die Beschlagung von knapp zwei Milliarden US-Dollar Bankguthaben: Der Internationale Gerichtshof hat eine Klage des Irans gegen die USA abgewiesen, gab im bei kleineren Summen jedoch Recht.

30.3.2023 - 18:28

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  • Eine Klage des Irans gegen die USA wurde vom Internationalen Gerichtshof abgewiesen
  • Es ging um knapp zwei Milliarden US-Dollar
  • Im Fall von kleineren Summen bekam der Iran Recht

Der Internationale Gerichtshof hat eine Klage des Irans gegen die USA wegen der Beschlagnahme von knapp zwei Milliarden US-Dollar Bankguthaben abgewiesen. Die höchsten Richter der Vereinten Nationen gaben dem Iran aber am Donnerstag in Den Haag im Fall von kleineren Summen beschlagnahmten Vermögens Recht. In diesen Fällen hätten die USA unrechtmässig gehandelt, entschieden die Richter.

Der Iran hatte die USA 2016 verklagt, nachdem das Land iranische Bankguthaben beschlagnahmt hatte. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte das Geld Angehörigen von Opfern eines Bombenanschlages im Libanon 1983 und anderen Anschlägen, die Teheran zugeschrieben werden, zugesprochen. Das Urteil fällt in einer Zeit der zunehmenden Spannungen beider Länder unter anderem über das iranische Atomprogramm.

Berufung auf Freundschaftsabkommen aus 1955

Der Iran hatte von einem Verstoss gegen internationales Recht gesprochen und berief sich auf ein Freundschaftsabkommen mit den USA aus 1955. Die USA hatten das Abkommen erst 2018 gekündigt. Die UN-Richter entschieden nun aber, dass sie in Fragen zu Zentralbank-Geldern nicht befugt seien zu urteilen und wiesen die Klage daher ab.

Im Falle der kleineren Vermögen von iranischen Unternehmen, die ebenfalls beschlagnahmt worden waren, wurde der Klage stattgegeben. Die USA müssen nun dem Urteil zufolge den Iran entschädigen. Über eine Schadenssumme sollen sich die beiden Länder einigen. Wenn die Verhandlungen nach 24 Monaten ergebnislos bleiben, wird das UN-Gericht erneut urteilen. Urteile des Gerichts sind bindend. Eine Berufung ist nicht möglich.

dpa / tchs