Deutschland Urteil im Lübcke-Prozess in Deutschland erwartet

SDA

26.1.2021 - 13:17

Der Hauptangeklagte Stephan Ernst zu Beginn der weiteren Prozess-Verhandlung. Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa
Der Hauptangeklagte Stephan Ernst zu Beginn der weiteren Prozess-Verhandlung. Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa
Keystone

Es ist einer der meistbeachteten Mordprozesse der jüngeren deutschen Geschichte. An diesem Donnerstag soll vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt das Urteil fallen.

Es geht um den Mord an dem CDU-Politiker und damaligen Regierungspräsidenten des hessischen Bezirks Kassel, Walter Lübcke, im Jahr 2019. Der angeklagte und geständige Stephan Ernst dürfte für die Tötung zu einer langen Haftstrafe verurteilt werden. Wie das Gericht über den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. entscheiden wird, dürfte bis zuletzt die mit besonderer Spannung erwartete Frage sein.

Der Anwalt der Familie und die Anklagevertreter sprechen von einem historischen Prozess. Immerhin war erstmals seit 1945 im demokratischen Deutschland ein Politiker getötet worden, wie Bundesanwalt Dieter Killmer in seinem Schlussplädoyer betont hatte.

Mehr noch: Der gewaltsame Tod des Regierungspräsidenten, der im Juni 2019 auf der Terrasse des eigenen Hauses erschossen worden war, hatte nach Überzeugung der Anklagevertreter ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv.

Lübcke hatte sich 2015 für Flüchtlinge eingesetzt und war danach Drohungen und Hassbotschaften ausgesetzt gewesen, immer wieder. «Auf Worte folgen Taten», hatte Irmgard Braun-Lücke, die Witwe des Politikers, im November in ihrer Zeugenaussage gesagt.

Zudem war Kassel einer der Tatorte der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU. Dem NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) wurden zehn Morden angelastet, neun der Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Kleinunternehmer. Im NSU-Verfahren waren viele Fragen offen geblieben. Umso grösser waren daher die Erwartungen an das Frankfurter Gericht, für Aufklärung zu sorgen.

Killmer stellte in seinem Schlussvortrag die Tat in die Tradition des «führerlosen Widerstands» von Rechtsextremisten, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges Gewalttaten verübten – von Nazi-Untergrundkämpfern der Nachkriegszeit, über das Attentat auf den 68er Studentenführer Rudi Dutschke bis zur NSU-Mordserie und dem Anschlag auf die Synagoge von Halle.

Der gewaltsame Tod Lübckes sei nicht nur die Ermordung eines Ehemanns, Vaters oder Grossvaters gewesen, sagte Killmer am Ende seines Plädoyers. «Es war ein Angriff auch auf unseren Rechtsstaat und die demokratischen Werte, für die Dr. Lübcke in besonderer Weise gestanden hat.»

Ganz anders argumentierte Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan, der in seinem Schlussplädoyer auf Totschlag plädiert hatte. Sein Mandant, der sich seit vielen Jahren so gut wie nur unter Menschen bewegt habe, die seine ausländerfeindlichen Positionen und seine Haltung zu Flüchtlingen geteilt hätten, sei bei der Tat irrigerweise davon ausgegangen, er handele im Allgemeininteresse.

Schon Ernsts Vernehmung vor der Polizei kurz nach seiner Festnahme hatte demnach deutlich gemacht, dass er Lübcke verantwortlich sah für die Flüchtlingspolitik der deutschen Bundesregierung, aber auch für islamistische Anschläge im In- und Ausland.

Ernst, der vor Gericht mehrfach in Tränen ausgebrochen war und sich bei Lübckes Angehörigen für die Tat entschuldigt hatte, will nach Angaben seines Anwalts an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten teilnehmen. Der psychiatrische Gutachter hingegen hielt ihn weiterhin für gefährlich, sah die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben.

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