Verbrechen gegen die Menschlichkeit Weltstrafgericht bestätigt Freispruch des ivorischen Ex-Präsidenten

dpa

31.3.2021 - 21:17

Laurent Gbagbo, Ex-Präsident der Elfenbeinküste, im Februar 2020 während seines Gerichtsverfahrens imFebruar 2020 am Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag. (Archivfoto)
Laurent Gbagbo, Ex-Präsident der Elfenbeinküste, im Februar 2020 während seines Gerichtsverfahrens imFebruar 2020 am Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag. (Archivfoto)
Bild: KEYSTONE/JERRY LAMPEN

Das Weltstrafgericht hat den Freispruch des früheren Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, bestätigt. Nach einem rund zehn Jahre dauernden Verfahren wegen schwerer Gewaltverbrechen nach der Präsidentenwahl 2010 ist der 75 Jahre alte Politiker damit nun ein freier Mann. Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes bestätigten am Mittwoch in Den Haag das Urteil der ersten Instanz.

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Gbagbo hatte 2010 seine Wahlniederlage nicht anerkannt. Bei der folgenden Gewaltexplosion waren in dem westafrikanischen Land rund 3000 Menschen getötet worden. 2011 war der Ex-Präsident von der Elfenbeinküste dem Weltstrafgericht ausgeliefert worden. Er war das erste ehemalige Staatsoberhaupt, dem das Gericht jemals den Prozess gemacht hatte.

2019 war Gbagbo überraschend von allen Anklagepunkten freigesprochen worden – noch vor Ende des Prozesses, da die Beweislage der Anklage nach Ansicht der Richter «aussergewöhnlich schwach» war. Der Freispruch ist eine der schwersten Schlappen für Chefanklägerin Fatou Bensouda. Auch Gbagbos Vertrauter, Ex-Jugendminister Charles Blé Goudé (49), wurde nun endgültig freigesprochen. Beide waren 2019 bereits vorläufig aus der Haft entlassen worden.

Unterstützer des ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, feiern den Freispruch in Abidjan.
Unterstützer des ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, feiern den Freispruch in Abidjan.
Bild: KEYSTONE/DIOMANDE BLE BLONDE

Gbagbo und Blé Goudé waren am Mittwoch beide im Gerichtssaal in Den Haag. Sie standen drei Jahre lang seit 2016 vor dem Gericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Morde und Vergewaltigungen. Nach dem Urteil von 2019 hatte die Anklage Berufung eingelegt und schwere rechtliche Verstösse und Verfahrensfehler angeführt. Die Berufungskammer liess jedoch keinen der Einwände gelten und bestätigte mehrheitlich den Freispruch.